NPD-Bundesvorsitzender angeklagt

Nürnberg (taz) — Gegen den NPD- Bundesvorsitzenden und baden- württembergischen Landesvorsitzenden Günther Deckert hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhoben. Deckert hatte auf einer Veranstaltung am 10. November 1991 in Weinheim nicht nur die Ausführungen des amerikanischen Rechtsradikalen Fred Leuchters übersetzt und ergänzt, sondern sich auch über die Überlebenden von Auschwitz lustig gemacht.

Leuchter leugnet die Massenvernichtung der Juden durch Vergasung in den Todeslagern der Nazis. In Weinheim wiederholte Leuchter erneut seine revisionistische These, der Holocaust hätte „schon aus technischen Gründen“ gar nicht stattfinden können.

Das Pikante an der Veranstaltung ist, daß die Stadt Weinheim gegen eine ausdrückliche Weisung des Regierungspräsidiums in Karlsruhe verstoßen hat. Nachdem das Verbot einer von Deckert für den 1. September geplanten Veranstaltung mit Leuchter von allen Instanzen bestätigt worden war, hatte man die Stadt Weinheim angewiesen, gegen Leuchter ein Redeverbot mit sofortigem Vollzug zu verhängen und eine derartige Veranstaltung zu verbieten. In Weinheim hielt man sich dagegen an die Aussage des NPD- Chefs, daß Leuchter am 10. November nicht auftreten werde. Bernd Siegler