Monika Haas bleibt in Haft

Frankfurt (taz) — Gestern entschied der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Beyer, daß die Frankfurterin Monika Haas weiterhin in Untersuchungshaft bleibt. Er lehnte den Antrag auf die Aufhebung des vor zwei Wochen vollstreckten Haftbefehls ab. Damit steht die „Schöne Frau“ weiter unter dem Verdacht, 1977 Sprengstoff für die Entführung der Passagiermaschine „Landshut“ nach Mogadischu transportiert und für mehrere Geheimdienste gearbeitet zu haben. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft äußerte sich zu der Entscheidung knapp und zufrieden: „Das entspricht unserem Antrag!“ Der Rechtsanwalt von Monika Haas, Armin Golzem, erklärte, der Richter habe sich vor allem auf die bereits bekannten Stasi-Akten bezogen. Deren Inhalt sei inzwischen mit „anonymen Quellen nachgebessert“ worden. Dabei gehe es um neue Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes, die es laut Beschluß „noch zu belegen haben wird“, um eine Lichtbildvorlage und um einen anonymen Drohbrief, den Haas erhalten und selbst zur Polizei gebracht hatte. Die Akteneinsicht sei ihm verweigert worden. hei