Hochhaus Zoofenster ist rechtswidrig

■ Expertise des Rechtsamtes Charlottenburg: Baugenehmigung »offensichtlich rechtswidrig«/ Zu hohe Geschoßflächenzahl verstößt gegen Planungsrecht

Charlottenburg. Die Baugenehmigung für das geplante, 80 Meter hohe Bürohochhaus »Zoofenster« der Brau und Brunnen AG an der Joachimsthaler Straße zu erteilen, wäre »offensichtlich rechtswidrig«. Zu diesem Urteil kommt eine Expertise des Rechtsamtes Charlottenburg, die der taz vorliegt. Für das von dem britischen Architekten Richard Rogers entworfene Zoofenster hat Brau und Brunnen — ein Zusammenschluß mehrerer Brauereien, darunter Schultheiss und Dortmunder Union— eine Baugenehmigung beim Bezirksamt Charlottenburg beantragt. »Wir werden möglicherweise diesen Antrag aus rechtlichen Gründen ablehnen müssen«, sagte Charlottenburgs Baustadtrat Claus Dyckhoff (SPD) zur taz. Während Dyckhoff schon 1991 gefordert hatte, für das Vorhaben einen Bebauungsplan nebst Bürgerbeteiligung aufzustellen, hatte Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) angekündigt, das Zoofenster per Ermessensparagraph 34 zu genehmigen. Einer solchen Anweisung der Senatsbauverwaltung werde man nicht folgen, so Dyckhoff. Im einzelnen heißt es in der Expertise, durch den Bau des Zoofensters werde der Block eine sogenannte Geschoßflächenzahl (GFZ) von 15,07 haben. Die GFZ beschreibt das Verhältnis von Grundfläche zu Stockwerksanzahl. Planungsrechtlich zugelassen ist an dieser Stelle nur eine GFZ von 1,8, das Europacenter etwa hat eine GFZ von 4,4. Die zulässige bebaute Fläche sei dreimal so hoch wie planungsrechtlich zulässig, heißt es weiter. Außerdem seien dort überhaupt nur fünf Stockwerke zulässig, tatsächlich geplant seien aber 22 Stockwerke. »Für uns ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, nach der dieses Gebäude ohne einen Bebauungsplan genehmigt werden kann«, so der Charlottenburger Rechtsamtsleiter Lothar Gosten. Für eine Befreiung vom Planungsrecht fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen. Gegen eine Genehmigung nach Paragraph 34 spreche, daß sich die beabsichtigte »Nutzungsmassierung« nicht in die Umgebung einfüge. Zudem seien die Belange des Verkehrs nicht berücksichtigt. Letztlich gehe es darum, so Baustadtrat Dyckhoff, ob ein einzelner Investor per Willkürakt derart begünstigt werden darf, denn so viele Stockwerke bedeuteten schließlich bares Geld. Dyckhoff fürchtet die »Ausstrahlungseffekte« des Hochhausbaus. »Dann kommen alle anderen potentiellen Bauherren und wollen auch so hoch bauen«, sagte er. Die Expertise wird der Senatsbauverwaltung zugeleitet. Der zuständige Abteilungsleiter bei der Bauverwaltung, Frieder Bührung, sagte auf Anfrage, man werde diese sicherlich ernstzunehmende Expertise erst juristisch prüfen müssen, bevor man dazu Stellung beziehen könne. Bei einem vergleichbaren Bauvorhaben in Wilmersdorf hatte ein Bezirksbeamter vor einigen Jahren trotz einer Anweisung des damaligen Baustadtrates Jörg Herrmann (CDU) eine Baugenehmigung verweigert, da ihre Erteilung offensichtlich rechtswidrig sei. Der Mann wurde dafür gerügt, bekam aber später vor dem Verwaltungsgericht Recht. Herrmann wurde übrigens inzwischen wegen Bestechlichkeit verurteilt. esch