„Geldwäsche“ soll erschwert werden

■ Morgen berät das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum „Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“/ Banken müßten demnach künftig bei Bareinzahlungen mitdenken und Kunden identifizieren

Berlin (taz) — Morgen wird das Bundeskabinett unter Beweis stellen können, wie ernst ihm die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist. Ergänzend zum Gesetzentwurf zur „Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Formen der organisierten Kriminalität“, der nach zähen und schließlich gescheiterten Beratungen im Bundesrat jetzt wieder dem Rechtsausschuß des Bundestages vorliegt, will die Ministerrunde am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum „Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ verabschieden.

Bislang ist die Bundesrepublik für „Geldwäscher“ insbesondere aus dem Drogenhandel ein wahres El Dorado, da Kreditinstitute nicht verpflichtet sind, verdächtig hohe Bareinzahlungen den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Das könnte sich mit der Verabschiedung des Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium („Gewinnaufspürungsgesetz“) ändern, das in Anlehnung an die entsprechende EG-Richtlinie vorsieht, Kredit- und Finanzinstituten eine Identifizierungspflicht bei Finanztransaktionen ab 30.000 Mark aufzuerlegen. Allerdings liegt dieser EG- einheitliche Schwellenbetrag von 15.000 Ecu weit unterhalb des Betrages, der in den USA zur automatischen Registrierung von Bareinzahlern führt. Dort müssen bereits Personen an die zuständigen Ermittlungsbehörden gemeldet werden, die nur 10.000 Dollar auf den Banktresen legen.

In dem Gewinnaufspürungsgesetz, wie es morgen im Bonner Kabinett behandelt wird, ist im Vorgriff auf potentielle Proteste hochvermögender Bankkunden der Kreis der Betroffenen wohlwollend eingeschränkt worden. Es geht nach dem Gesetzentwurf nur noch um Bargeschäfte (ab 30.000 Mark) mit bisher unbekannten Kunden. Wo bereits eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen Bareinzahler und Kreditinstitut besteht, wo der Kunde also „persönlich bekannt“ oder schon identifiziert ist, kann auf eine neuerliche Personenfeststellung und Meldepflicht verzichtet werden. Erst bei Bareinzahlungen ab 50.000 Mark ist eine zusätzliche Identifizierungspflicht vorgesehen, die dann auch für Spielbanken und andere Gewerbetreibende gilt. Damit soll sichergestellt sein, daß auch bereits namentlich bekannte Kunden bei Geldwäsche-Fahndungen zumindest „wertvolle zusätzliche Ermittlungsansätze“ bieten können.

Dem Gesetzentwurf zufolge müssen künftig auch Versicherungsgesellschaften Kunden identifizieren, die beim Abschluß von Lebensversicherungen vereinbaren, Jahresprämien von mehr als 2.000 Mark oder einmalige Prämien von über 5.000 Mark zu zahlen, beziehungsweise mehr als 5.000 Mark in ein Beitragsdepot legen.

Sollte das Gesetzeswerk in der vorliegenden Form verabschiedet werden, kämen auf Banken, Sparkassen, Versicherungen und Spielbanken neue und ungewöhnliche Aufgaben zu: Sie müßten bei Bareinzahlungen oder Finanztransaktionen eigenständig Überlegungen anstellen, ob diese eventuell der Geldwäsche dienen. Liegt ein Verdacht vor, müßten sie bei Beträgen auch unter 30.000 oder 50.000 Mark die Verdächtigten identifizieren. Darüber hinaus wären sie gehalten, alle entsprechenden Daten sechs Jahre lang aufzubewahren und innerhalb einer angemessenen Frist den Ermittlungsbehörden zur Verfolgung einer Straftat nach dem geplanten Geldwäsche-Paragraphen zugänglich zu machen. Ferner müssen die Kreditinstitute zum Schutz vor Mißbrauch als Geldwasch-Anstalt interne Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen eigens ernannte „leitende Angestellte“ als Ansprechpartner dienen.

Der Zentrale Kreditausschuß (ZKA), dessen Vorsitz im Augenblick der Deutsche Sparkassenverband führt, wollte auf Anfrage den Gewinnaufspürungsgesetzentwurf nicht kommentieren, bevor die morgen im Kabinett verabschiedete Fassung nicht bekannt sei. Dagegen sagte ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Banken gestern zur taz: „Im Grunde tragen wir das mit.“ Es liege in der Natur der Sache, daß im Vorfeld solcher Beratungen Abstimmungen getroffen würden. bg