Van Nispen will so weiter machen

■ Aber: Umstrittene Brechmittel-Spritze soll künftig die Justiz verantworten hier bitte die Karikatur

Körperliche Eingriffe „zur Sicherung von Drogenpäckchen“ sollen künftig von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter angeordnet werden. Dies ist eine Kosequenz, die Innensenator Friedrich van Nispen aus den Diskussionen im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die Bremer Polizei gezogen hat. In drei Fällen war der Polizei vorgeworfen worden, daß sie angeordnet habe, ein gesundheitlich bedenkliches Brechmittel zu spritzen. Nach Recherchen der Innenbehöre waren davon Männer gambischer Nationalität betroffen, die im Verdacht standen, mit Kokain gehandelt zu haben. Zwei der Fälle trugen sich im Herbst letzten Jahres zu, der andere Fall datiert vom 18. Februar 1992. Da alle drei Fälle sich am Tage abspielten, hätte auch jeweils ein Richter oder Staatsanwalt eingeschaltet werden können. Genau dies verlangt die Strafprozeßordnung eigentlich bei körperlchen Untersuchungen. Lediglich bei leichteren Fällen (z.B. einer Alkoholprobe) und bei Gefahr in Verzug kann die Polizei als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ die Anordnung vornehmen. „In der Praxis hat sich die Vorgehensweise jedoch vielfach umgekehrt“, meinte van Nispen. In einer Besprechung mit Justisenator Henning Scherf wollte van Nispen gestern nachmittag erreichen, daß „Herr Scherf die Justiz so organisiert, daß dies wie gesetzlich vorgesehen gemacht werden kann.“

Zu den Vorwürfen von Mißhandlungen durch Polizisten an Ausländern will van Nispen erst nach Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Stellung nehmen. Zu den Vorwürfen hatte van Nispen aber schon eine Meinung: Dies sei ein „Gegenschlag in Form einer Kampagne“ von der er sich nicht beeindrucken lasse. Den Verfassern des Demonstrationsaufrufes warf er vor, „eine Nazi-Sprache mit umgekehrten Vorzeichen“ verwandt zu haben. Er werde sich von der Kampagne in seiner Drogenpolitzik nicht beeindrucken lassen.

hbk