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Zur Kooperation verdonnert: SFB+ORB

■ Medienstaatsvertrag wurde verabschiedet

Berlin/Potsdam (taz) — Erster Staatsvertrag zwischen den vereinigungswilligen Ländern Berlin und Brandenburg: Mit den Stimmen der regierenden Ampelkoalition verabschiedete der Potsdamer Landtag am Mittwoch den heftig umstrittenen Medienstaatsvertrag. Er regelt das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatfunk in der Region. In Berlin hatte das Vertragswerk bereits im März die parlamentarischen Hürden genommen.

Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen gründete sich weniger auf medienpolitische Positionen als auf machtpolitische und landsmannschaftliche Überlegungen. Während nämlich in Berlin CDU und SPD als Regierungsparteien für den Staatsvertrag votierten, stimmten in Brandenburg Teile der CDU dagegen. Ähnlich verhielten sich auch die Abgeordneten vom Bündnis 90. In Brandenburg waren sie als Regierungspartei dafür, in Berlin als Opposition dagegen.

Was in Brandenburg besonders mißfällt, sind die unkonkreten Vereinbarungen zum Medienstandort Potsdam-Babelsberg (DEFA-Gelände). Wie so häufig fühlt man sich dort quer durch alle Parteien von Berlin über den Tisch gezogen. Die Formulierung, man wolle Babelsberg „als einen Schwerpunkt der Film- und Fernsehproduktion“ fördern, reiche nicht, wenn gleichzeitig für den Standort Berlin-Adlershof (Gelände des ehemaligen DFF) neue Investoren gesucht würden, kritisiert Kulturminister Hinrich Enderlein (FDP).

Überrascht zeigte man sich in Berlin von den Vorwürfen. Erst kürzlich habe man den Kollegen eine gemeinsame Kommission angeboten, die ein Ansiedlungskonzept für Adlershof und Babelsberg entwerfen solle, verlautet aus dem Wirtschaftssenat. Einigkeit herrschte dafür ausnahmsweise mal zwischen den beiden Landesrundfunkanstalten ORB und SFB: Sie lehnten den Medienstaatsvertrag bereits im Vorfeld der Landtagsdebatte ab. Vor allem die Verpflichtung zur Kooperation wird als schwerwiegender Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit empfunden. Der Staat dürfe den Anstalten nicht vorschreiben, mit wem sie zusammenarbeiteten. Die Festlegung auf sechs Hörfunk- und drei Fernsehfrequenzen widerspreche zudem der gebotenen Staatsferne des Rundfunks und der verfassungsmäßig festgehaltenen Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk [gähn, d. s-in]. Bislang verfügen beide Sender zusammen über vier Fernseh- und sieben UKW-Hörfunkfrequenzen. Eine dieser reichweitenstarken TV-Frequenzen reserviert der Staatsvertrag für einen privaten Anbieter. RTL plus, bislang auf einem ziemlich schlappen Kanal beheimatet, gilt als aussichtsreichster Bewerber der bereits ausgeschriebenen TV-Frequenz [immer diese negativauslese, d. s.-in]. ORB und SFB wollen auf keine Frequenz verzichten, auch wenn sie sie mangels Finanzen gar nicht voll nutzen können [diese geizhälse, d. s-in]. Das erste ARD-Programm wird gleich doppelt angeboten, auf Kanal 7 (SFB) und Kanal 5 (ORB). Lediglich im Vorabendprogramm schalten sich die beiden Sender auseinander. Während SFB-Intendant Günther von Lojewski nun die Zustimmung des Brandenburger Landtags zum Staatsvertrag „im Grundsatz“ begrüßte, hat der ORB-Rundfunkrat den Intendanten bereits angewiesen, verfassungsrechtliche Schritte „zu prüfen“.

Wie schwer die Kooperation den beiden Sendern bislang fällt, macht sich an den Verhandlungen zwischen SFB und ORB im Hörfunk bemerkbar. Auf zwei Wellen wollen SFB und ORB Gemeinschaftsprogramme veranstalten, so hatten es die Intendanten im Februar verkündet. Doch viel mehr als diese Absichtserklärung ist bislang nicht erfolgt. Besonders das Investitionsvorhaben des ORB erzeugt bei Berliner Politikern Panik. 200 Millionen Mark plant der ORB für den Neubau des Funkhauses in Potsdam, wenn sich die Treuhand denn zu einer Teilvergabe des DEFA-Geländes an den ORB entschließen kann. Mit Hilfe des Staatsvertrages will der Berliner Senat nun die „exorbitanten Investitionsmaßnahmen“ unterbinden.

Eine Mark zusätzlich wird dem Gebührenzahler berechnet, die ausschließlich für Investitionen der neuen Sender im Osten gedacht ist. Daher ist es für den Fraktionsgeschäftsführer der Brandenburger SPD, Friedhelm Schmitz Jarsch, kein Problem, daß der ORB baut, zumal das Fernsehzentrum in der Berliner Masurenallee asbestverseucht sei.

Unabhängig von den politischen Streitereien steht noch vor Ostern eine Entscheidung der Treuhand in Sachen DEFA-Gelände in Potsdam- Babelsberg an. Als aussichtsreichste Bewerber gelten der französische Medienriese „Compagnie Generale Eaux (CGE)“ und das „Filmhaus München“. mail

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