Milliarden Staatsknete

■ Die Einnahmen der Parteien dürften jetzt zurückgehen

Bonn (taz) — Mit den gestrigen Entscheidungen verstopften die Karlsruher Verfassungsrichter staatliche Finanzquellen, die sich die Altparteien in den letzten vier Jahren wegen früherer Urteile des Bundesverfassungsgerichtes erschlossen hatten. Schon fünfmal seit der Einführung der staatlichen Parteienfinanzierung im Jahre 1959 hatten sich die Verfassungsrichter mit diesem Thema befaßt.

Noch nicht genau abzusehen ist, inwieweit eine an den Kriterien des Karlruher Urteils ausgerichtete Neuregelung die Gesamthöhe staatlicher Finanzleistungen an die Parteien beeinflussen wird. Derzeit beläuft sich die direkte und indirekte staatliche Parteienfinanzierung — einschließlich der Gelder für Fraktionen und Stiftungen— auf vier Milliarden Mark pro vierjähriger Legislaturperiode. Das ist der weltweit höchste Betrag. Vor zwanzig Jahren lag er bei knapp 450 Millionen Mark. In Bonn wird nicht ausgeschlossen, daß nach einer Neuregelung insgesamt weniger Geld in die Parteikassen fließt. Insbesonders die Herabsetzung der Publizitätsgrenze und das Verbot der Steuerabzugsfähigkeit von Großspenden könnten bei den Altpartein zu einem Rückgang von Spenden aus Wirtschaft und Großorganisationen führen. Nach dem vom Bundesverfassungsgericht erneut bekräftigten Grundsatz, wonach der Anteil staatlicher Gelder den der Spenden nicht übersteigen darf, würde dann entsprechend auch die Finanzierung aus öffentlichen Kassen zurückgehen. Im Rahmen dieser 50/50-Regelung könnten die Parteien die durch den Wegfall des Sockelbetrages wegfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Wahlkampfkostenpauschale kompensieren. azu