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■ Bei BVV-Wahl 17 Parteien und zehn Wählergemeinschaften

Berlin. An den Berliner Bezirkswahlen am 24. Mai nehmen insgesamt 17 Parteien und zehn Wählergemeinschaften teil.

Der Landeswahlausschuß bestätigte gestern endgültig ihre Zulassung und legte die in allen 23 Bezirken gleiche Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel fest. Die ersten fünf Plätze richten sich nach dem Ergebnis der letzten Abgeordnetenhauswahl vom Dezember 1990 — damals fanden zum ersten Mal seit über 40 Jahren Wahlen zu einem Gesamtberliner Parlament statt. Der Wahlzettel wird bei den Kommunalwahlen von der CDU angeführt, gefolgt von SPD, PDS, FDP und Grünen/Alternative Liste (AL).

Bündnis 90 und Neues Forum aus dem Ostteil der Stadt, die aufgrund des im Dezember 1990 gültigen Wahlrechts eine Listenvereinigung mit den Grünen/AL eingingen und ebenfalls im Abgeordnetenhaus vertreten sind, stehen dagegen erst auf Platz neun und 16. Der stellvertretende Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas begründete dies mit rechtlichen Schwierigkeiten.

Eine eindeutige Zuordnung von Mandaten zu den beiden Organisationen sei nicht möglich. Sie könnten daher nicht als Parteien gewertet werden, die bereits bei der vorangegangenen Wahl mit einem eigenen Vorschlag vertreten waren. Zudem habe sich das Bündnis 90 erst später als politische Vereinigung nach dem Parteiengesetz gegründet und sei als neue Organisation zu werten.

Das Bündnis 90, das mit den westberliner Grünen/AL im Landesparlament eine gemeinsame Fraktion gebildet hat, kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen. Ein Vertreter verwies darauf, daß die Bürgerbewegungen als politische Kraft seit ihrer Gründung im Herbst 1989 in den Parlamenten vertreten sei.

Er wertete es als »Diskriminierung«, wenn dem Bündnis 90 jetzt die legale Teilnahme an einer Listenvereinigung zum Nachteil werde. Die Organisation habe ihre Satzung gemäß dem Einigungsvertrag fristgerecht an das Parteiengesetz angepaßt. Es sei »absurd«, sie als eine »Neupartei« einzustufen. dpa/taz