Berlin-Brandenburg: Gemeinsame Akademie

Berlin. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben gestern den Entwurf des Staatsvertrages für ihre gemeinsame Wissenschaftsakademie verabschiedet. Damit kann der Staatsvertrag am 18.Mai von den Regierungschefs Diepgen und Stolpe unterzeichnet werden, sagte Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) in der Senatspressekonferenz. Die Gründung der Einrichtung unter dem Namen »Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften)« war bereits auf der Sitzung des gemeinsamen Regierungsausschusses beider Länder am 20.Dezember 1991 beschlossen worden. Sie stelle eine Neukonstituierung der im Jahre 1700 als Kurfürstlich-Brandenburgische Sozietät gegründeten Akademie dar. Die gemeinsame Einrichtung, deren Finanzierungslasten angemessen aufgeteilt werden sollen, wird die nach Erhardts Worten »unschätzbaren« Vermögenswerte ihrer Vorgänger in Preußen, der DDR und Berlin-West übernehmen. Es handle sich unter anderem um Bibliotheken, Langzeit- Publikationen und Grundstücke. Die Mitgliederschaft soll sich »in großer Staatsferne« im wesentlichen selbst konstituieren. Für den Beginn sei vorgesehen, die ersten 50 Mitglieder nach rein wissenschaftlichen Gesichtspunkten durch ein Wahlgremium wählen zu lassen, das auf Vorschlag der nach dem Vertrag einzuberufenden Planungsgruppe eingesetzt wird. Der Staatsvertrag soll noch vor der Sommerpause von den Parlamenten in Berlin und Potsdam ratifiziert werden. Für 1992 ist eine Anschubfinanzierung von 550.000 DM vorgesehen, wovon 185.000 DM von Brandenburg und 370.000 DM von Berlin aufgebracht werden. adn