Kein Zwang zum koedukativen Sport

■ Oberverwaltungsgericht: Moslemische Bremerin muß nicht mit Jungen turnen

Die 14jährige türkische Bremerin Aise A. darf nicht gezwungen werden, am koedukativen Sportunterricht teilzunehmen. Mit diesem Urteil gab das Bremer Oberverwaltungsgericht jetzt in zweiter Instanz der strenggläubigen moslemischen Familie in vollem Umfang recht (vgl. taz 25.3.).

Der Vater von Aise A. hatte im September 1990 die Befreiung seiner Tochter vom gemischtgeschlechtlichen Sportunterricht aus religiösen Gründen beantragt und sich dabei auf das Keuschheitsgebot des Koran berufen. Gegen die Ablehnung seines Antrags durch die Schulleitung hatte er vor dem Verwaltungsgericht geklagt und in erster Instanz recht erhalten. Gegen dieses Urteil hatte die Schulbehörde Berufung eingelegt, da nur „ein energisches Beharren auf der allgemeinen Schulpflicht das schwierige Gebilde Schule in einer multikulturellen Gesellschaft retten“ könne.

„Die Schule hat im Rahmen ihres Verfassungsauftrags den Folgen, die sich aus der staatlichen Ausländerpolitik ergeben, gerecht zu werden“, heißt es dagegen in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts, „sie ist Bestandteil der daraus erwachsenen multikulturellen Gesellschaft und hat sich entsprechend organisatorisch und pädagogisch einzurichten.“ So sei es durchaus zumutbar, den Sportunterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen, da Berührungen, durch Jungen „auch von Mädchen, die die Glaubenshaltung der Klägerin nicht teilen, oft als unangenehm, roh oder gar entwürdigend empfunden werden“, so das Urteil. Wegen seiner „grundsätzlichen Bedeutung“ wurde die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ase