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Ex-Stasi bleibt Postler

■ Oberverwaltungsgericht entschied gegen Kündigung

Berlin. Ein früherer Stasi-Mitarbeiter darf weiter bei der Bundespost in Berlin arbeiten. Wie die Justizpressestelle gestern mitteilte, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen die Entlassung des Mannes, der bei einem Postamt für die Einteilung der Kraftfahrzeuge zuständig ist. Der Richterspruch war nötig geworden, weil der Beschäftigte Mitglied des Personalrats ist und der Rat seine Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung verweigert hatte. Das Verwaltungsgericht hatte der Entlassung zugestimmt. Das OVG gab nun der Beschwerde des Personalrats dagegen statt.

Als besonders belastend, so das OVG, müsse zwar gelten, daß der Mann gegen Ende seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit einen Inoffiziellen Mitarbeiter in einem Betrieb geführt habe. Er sei insofern »unmittelbar mit der Spitzeltätigkeit des MfS gegenüber der eigenen Bevölkerung befaßt gewesen«. Andererseits liegen die Voraussetzungen des Einigungsvertrages für eine außerordentliche Kündigung nach Meinung des Gerichts nicht vor. Eine bloße Tätigkeit für die Stasi sei kein absoluter Kündigungsgrund. Vielmehr seien alle Umstände des Einzelfalls abzuwägen. Alle übrigen Aspekte des Falles sprächen aber eher für den Postbeschäftigten. So habe er den relativ niedrigen Dienstgrad eines Oberfeldwebels gehabt und sei vorwiegend mit der äußeren Sicherung einer U-Haftanstalt befaßt gewesen.

Auch die jetzige Tätigkeit des Mannes, den die DDR-Post 1990 einstellte, zog das OVG mit in Betracht. Sie sei relativ untergeordnet. Er habe keinen Publikumskontakt und übe keine sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten aus. Im übrigen habe die Post von etwa 1.200 ermittelten Ex-Stasi-Leuten in ihren Diensten nur 900 bis 1.000 entlassen. ap

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