Preußenprinz fordert seine Paläste zurück

■ Kaiserenkel Louis Ferdinand erhebt Restitutionsanspruch auf Altes Palais und Kommandantenhaus Unter den Linden/ Unverzichtbar für die HUB

Berlin. Materielle Dinge seien ihm angesichts der Wiedervereinigung »scheißegal«, hatte Prinz Louis Ferdinand von Preußen noch vor zwei Jahren erklärt. Trotzdem hat der Chef des Hauses Hohenzollern, wie erst jetzt bekannt wird, schon 1990 für mehrere Grundstücke im Ostteil der Stadt den Anspruch auf Rückübertragung erhoben. »Wir haben ihm empfehlen müssen, wie jeder andere Bürger seine Vermögensgegenstände anzumelden«, sagte der Generalbevollmächtigte des Kaiserenkels, Job Ferdinand von Strantz, auf Anfrage der taz.

Das Filetstück unter diesen Immobilien und für Strantz »der springende Punkt« ist das Grundstück Unter den Linden 9/11 mit dem Alten Palais und dem Kommandantenhaus. Das Grundstück war im Privatbesitz der Hohenzollern geblieben, als der Staat im Jahr 1926 die meisten ihrer Besitztümer in der Reichshauptstadt übernommen hatte. Erst nach dem Krieg wurde das Linden- Grundstück vom Ostberliner Magistrat enteignet — zusammen mit Hohenzollern-Immobilien in der Prenzlauer Allee 28, der Immanuelkirchstraße 1 und 1a, der Behrenstraße 41, der Oranienburger Straße 77 und einem »Grundstück mit Kirche« am Samariterplatz.

Bis es 1945 ausbrannte, beherbergte das Alte Palais ein Museum, zu dessen größten Attraktionen das Sterbezimmer von Kaiser Wilhelm I. zählte. Im Niederländischen Palais, an dessen Stelle DDR-Architekten das früher neben dem Roten Rathaus gelegene Kommandantenhaus verpflanzten, residierte bis 1945 die Vermögensverwaltung der Hohenzollern. »Da würde ich gerne wieder einziehen«, sagt Strantz.

Zuvor müßte ein anderer ausziehen: der Fachbereich Pädagogik der Humboldt-Universität (HUB) sowie weitere Uni-Einrichtungen haben hier seit Jahren ihren Sitz. »Für uns gibt es die zwingende Notwendigkeit, diese Gebäude weiter zu nutzen«, sagt HUB-Kanzler Rainer Neumann. Strantz würde sich dem nicht verschließen. »Wir sind die allerletzten, die jemand wieder rausschmeißen«, versichert der adelige Vermögensverwalter.

Er hat ohnehin »größte Zweifel«, ob seine Restitutionsanträge Erfolg haben werden. Da die Hohenzollern- Immobilien unter sowjetischer Besatzung enteignet wurden, sollten sie nach dem Einigungsvertrag im Besitz von Bund oder Land bleiben. In Gestalt des Finanzsenators Elmar Pieroth (CDU) naht jetzt jedoch Rettung für den preußischen Prinzen. Pieroth plant, wie mehrfach berichtet, einen Teil der unter sowjetischer Besatzung enteigneten Immobilien nun doch zurückzugeben, da ihre Verstaatlichung erst nach Gründung der DDR im Ostberliner Amtsblatt verkündet wurde. Zu diesen Grundstücken der sogenannten »Liste 3« zählen auch die Vermögenswerte der Hohenzollern. Aus Bonn hat Pieroth grünes Licht bekommen. Nur eine Stellungnahme der Senatsjustizverwaltung steht noch aus.

Sollten sich die Hohenzollern-Immobilien als »rückübertragbar« erweisen, müsse immer noch der Einzelfall geprüft werden, versicherte gestern Pieroth-Sprecher Thomas Butz. In Fällen, in denen Immobilien nach der Enteignung eine »Umgestaltung durch erhebliche bauliche Maßnahmen« erfuhren, komme nur noch eine Entschädigung der Alteigentümer in Frage. Bei den Hohenzollern-Palästen könnte dieser »Ausschlußtatbestand« greifen: Sie wurden im Krieg teilweise zerstört und erst 1963/64 wieder aufgebaut. hmt