BGH-Urteil

Karlsruhe (afp) — Wer sein Auto nach einem Unfall als Geschädigter selbst repariert, hat bei der gegnerischen Versicherung einen Anspruch auf den vollen Geldbetrag, der ihm in einer Fachwerkstatt in Rechnung gestellt worden wäre. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschieden. Falls die Instandsetzungskosten durch ein Sachverständigengutachten geschätzt werden, muß der Geschädigte sie nicht einmal im einzelnen belegen. Die Richter verwiesen gleichzeitig auf ein Grundsatzurteil vom Oktober vergangenen Jahres. Danach dürfen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über den Kosten für einen gleichwertigen Gebrauchtwagen liegen. (Az.: VI ZR 226/91)