Panzertrassengegner bekamen Recht

■ Grundsatzurteil: Stadt muß über Anträge auf Plakatierung entscheiden

Die Bürgeraktion Garlstedter Heide hat einen langjährigen Rechtsstreit gegen die Stadt Osterholz-Scharmbeck gewonnen. Nach mehr als sechs Jahren hat das Oberverwaltunsgericht Stade jetzt festgestellt, daß die Stadt Anträge auf Plakatierung nicht einfach an die Deutsche Städtereklame weiterleiten darf.

Im Februar 1986 hatte die Bürgeraktion bei der Stadt beantragt, mit rund 100 Plakaten auf eine Demonstration gegen die Panzertrasse Garlstedt hinweisen zu dürfen. „Leider nicht zuständig“, sagte die Stadtverwaltung. Deswegen habe sie den Antrag an die Deutsche Städtereklame (DSR) weitergeleitet. Die DSR ist eine von den Kommunen getragene Gesellschaft, die die Plakatflächen in den Städten gewinnbringend an den Werbetreibenden bringt. Als Werbetreibenden sah die DSR auch die Brügeraktion Garlstedter Heide an und erteilte deshalb die Genehmigung auch nur gegen ein „Werbeentgeld“. Eine Mark je Tag und Stellfläche hätten die die Panzertrassengegner eigentlich zahlen sollen. „Entgegenkommenderweise“ wollte man sich in diesem Fall mit einer Pauschale von 300 Mark zufrieden geben.

Die Bürgeraktion mochte nicht einsehen, daß die Stadt die Entscheidung über Plakatierung einfach an die DSR abtreten kann und klagte, unter anderem mit der Begründung, daß das Grundrecht auf Freie Meinungsäußerung eingeschränkt werde, wenn für Plakatierungen Entgelte verlangt werden.

Mit dem Urteil vom 23.4.92, das im Wortlaut noch nicht vorliegt, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung, die das Verwaltungsgericht Stade bereits im Jahre 1988 getroffen hatte. Der Gang zur nächsten Instanz wurde nicht mehr zugelassen. Der jetzt gefällte Richterspruch könnte weit über Osterholz-Scharmbeck hinaus Bedeutung haben, da nach Einschätzung des Prozeßvertreters der DSR rund 7.000 Gemeinden in der Bundesrepublik solche Verträge mit der DSR abgeschlossen haben. hbk