Bezahlt wird nicht

■ Gegnerin der WAA Wackersdorf sitzt im Knast, weil sie Geldstrafe für »Nötigung« nicht bezahlen wollte

Berlin. Weil sie 687 Mark Geldstrafe für eine angebliche Nötigung vor der WAA-Baustelle in Wackersdorf nicht bezahlen wollte, muß die 30jährige Ruth Lang im Frauengefängnis Friedrich-Olbricht-Damm 19 Ersatzhaft-Tage absitzen. Die Frau wurde am vergangenen Freitag von vier Polizisten abgeholt. In einem Brief an ihre FreundInnen begründet sie, warum sie den Vorwurf der Gewaltanwendung in dem Urteil gegen sie »geradezu grotesk« findet: Sie habe sich zusammen mit anderen zu Pfingsten 1986 an das Haupttor der WAA-Baustelle angekettet, weil »die Wahrnehmung eines Grundrechtes«, nämlich der Demonstration, »mit CS- und CN- Gas beantwortet wurde«. Die Bauarbeiter hätten das Tor dennoch zu Fuß, allerdings nicht mit dem Auto passieren können. Trotzdem verurteilte sie das Amtsgericht Schwandorf wegen Nötigung. Die Begründung war entlarvend: »Selbst dem am stärksten behinderten Zeugen H. mußte das Gericht erst verdeutlichen, daß das ihn beeinträchtigende Verhalten als ‘Gewalt‚ im Sinne des Nötigungstatbestandes und damit als strafbares Tun zu qualifizieren ist.« Doch Ruth Lang weigerte sich, die Strafe abzugelten, »denn ich bezahle keine Strafe für etwas, was ich nicht getan habe... Doch lebt eine Demokratie nicht davon, daß ihre Werte und Gundsätze von ihren BürgerInnen verteidigt und gelebt werden? Ich habe damals bei der Stationierung der Pershing II und beim Bau der WAA meine Mitverantwortung gesehen und sehe sie auch jetzt im Streit mit der Justiz.« usche