Haustarifverträge

■ Warum BSAG, Stadtwerke, Flughafen nicht streiken

Im Unterschied zu den meisten deutschen Großstädten werden in Bremen der öffentliche Nahverkehr und die Dienstleistungen der Stadtwerke mit Sicherheit nicht von den Streiks betroffen sein. BSAG und Stadtwerke unterliegen nämlich nicht dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Für ihre Angestellten gelten eigene Haustarifverträge, deren Laufzeit erst Ende Juni (Stadtwerke) bzw. im Oktober (BSAG) endet.

Das gleiche gilt auch für die Angestellten des Bremer Flughafens. Dort plant die Gewerkschaft der Polizei jedoch ab morgen einen Streik des Kontrollpersonals ohne das die internationalen Sicherheitsauflagen für die Flugverkehr nicht erfüllt werden können. Außerdem enthält der Haustarifvertrag eine Klausel, nach der die Bremer Flughafen- Angestellten nicht als Streikbrecher für andere Airports eingesetzt werden dürfen.

Die Haustarifverträge in den großen kommunalen Unternehmen Bremens werden von Unternehmens- wie von Gewerkschaftsseite mit der Möglichkeit einer größeren Flexibilität in der Tarifgestaltung begründet. Die Bezahlung BusfahrerInnen, Kraftwerkspersonal usw. lassen sich so besser an die örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Vom Finanzsenator wird zur Zeit ein Vergleich der Lohnstruktur von BSAG und Stadtwerken mit anderen Großstädten erarbeitet. Er soll zur Beurteilung der Frage dienen, ob die Bremer Haustarifverträge für GebührenzahlerInnen und Staat womöglich zu teuer sind. Ase