Fücks ruft Beckmeyer zur Ordnung

■ Häfensenator: Vorauseilende Bauauftragsvergabe beim CT III rechtmäßig

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) war gut informiert: Auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz bestätigte Häfensenator Uwe Beckmeyer gestern, daß eine Teilbaugenehmigung für den Ausbau des Containerterminals in Bremerhaven schon am 15. Januar beantragt worden war (vgl. taz von gestern). Und auch in einem zweiten Punkt hatte der BUND recht: Bereits Ende April ist einem Firmenkonsortium ein Auftrag in Höhe von 33 Millionen Mark erteilt worden.

„Der Hafensenator hintergeht wissentlich die Öffentlichkeit“ hatte der BUND aus diesen beiden Tatsachen gefolgert. Doch genau das wies Beckmeyer gestern entschieden zurück: „Es handelt sich um einen seit 1990 diskutierten Terminplan. Und der lag in allen Amtsstuben vor.“

Laut Beckmeyer hat sich seine Behörde „rechtlich einwandfrei“ verhalten, als am 15. Januar gleich zwei Anträge bei der Genehmigungsbehörde, der dem Bund unterstellten Wasser- und Schiffahrtsdirektion in Aurich eingereicht wurden. Zum einen wurde bereits zu diesem Termin das Planfeststellungsverfahren für das neue Containerterminal III eingeleitet. Da diese Verfahren sehr zeitaufwendig sind, wurde gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung beantragt, um einige Baumaßnahmen vorziehen zu können. So soll der Schlicksicherungsdamm bereits gebaut werden, ehe das reguläre Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.

Beckmeyer erklärte diese Eile mit dem engen Terminplan, der die Fertigstellung des CT III bis spätestens Ende 1996 vorsieht. Gegenüber der Wasser- und Schiffahrtsdirektion wurde die Eile mit dem „Wohl der Allgemeinheit“ begründet, das die baldige Aufnahme der Arbeiten verlange. Außerdem behauptete der Häfensenator, daß für diesen Teil des Baus ökologische Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen seien.

Beckmeyer: Kein Kostenrisiko

Die vorgezogene Auftragsvergabe begründete Beckmeyer mit gesetzlichen Fristen. Danach habe sie spätestens acht Monate nach der Ausschreibung zu geschehen. „Um das Risiko steigender Baukosten auszuschalten, mußten wir handeln.“ Ein Kostenrisiko sieht Beckmeyer in dem Zuschlag für das Firmenkonsortium nicht. „Die Vergabe erfolgte unter dem Vorbehalt eines späteren Planfeststellungsbeschlusses.“

Ein Kostenrisiko könnte, wie Beckmeyer zugab, allerdings sehr bald entstehen, wenn die Firmen kostspielige Aufträge an Subunternehmer erteilen. Dies, so versicherte der Hafensenator, werde mit seiner Behörde rückgekoppelt.

Beckmeyers Staatsrat, Gerd Markus, hatte noch Mitte April in einem Schreiben an die Umweltschutzverbände verschwiegen, daß eine Teilbaugenehmigung bereits beantragt worden war. „Die Hansestadt Bremen wird eine Teilbaugenehmigung beantragen“, heißt es dort. „Dies hat eine völlig überflüssige Irritation hervorgerufen“, korrigierte Beckmeyer gestern seinen obersten Beamten und bot gleichzeitig dem BUND ein Gespräch an.

War der Antrag nur ein Alleingang eines Beamten?

Beim BUND erinnert man sich gestern auf Nachfrage daran, daß auch Beckmeyer in einem Gespräch Ende März den Eindruck erweckt hatte, als sei die Teilbaugenehmigung noch nicht beantragt worden. Möglicherweise hat die Spitze des Hauses in beiden Fällen sogar im guten Glauben geredet. Aus Beckmeyer nahestehenden Kreisen verlautete gestern nach der Pressekonfernz, daß es sich bei den Anträgen um einen Alleingang eines hohen Beamten gehandelt habe, über den Beckmeyer im nachhinein maßlos verärgert gewesen sei.

Fücks: Beckmeyer verstößt gegen Koalitionsvereinbarung

Während Beckmeyer gestern in der Pressekonferenz davon ausging, daß mit dem Umweltsenator „Einvernehmen“ in Sachen CT III hersche, war aus dem Hause Fücks das genaue Gegenteil zu erfahren. Danach sind gutachterliche Stellungnahmen der Umweltbehörde zu erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ignoriert worden. Somit sei das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen zwischen dem Hafensenator als Bauträger und der Naturschutzbehörde nicht hergestellt. Fücks sieht deshalb einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz, weigert sich, einer Teilbaugenehmigung zuzustimmen und verlangt, die Antragsunterlagen nach ökologischen Kriterien nachzubessern.

Auch einen Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung hat man im Hause des Umweltsenators ausgemacht. Dort war der Bau des CT III an die Berücksichtigung aller Umweltbelange geknüpft worden. Fücks will jetzt im Senat die Einhaltung der Koalitionsvereinbarung einfordern und verlangt von Beckmeyer kurzfristig einen ausführlichen Bericht.

Bei einem für Bremen so bedeutenden Projekt dürfe der Senat nicht übergangen werden, besonders dann nicht, wenn beim Verfahren Schwierigkeiten auftauchten, meinte Fücks und verlangte für die Zukunft eine engere Zusammenarbeit.

Wahrscheinlich wird bereits heute im Senat über den Alleingang des Hafenressorts diskutiert. Beckmeyer dazu gestern: „Ich habe nichts gegen eine Diskussion im Senat.“ Holger Bruns-Kösters