KOMMENTAR
: Mißbrauchtes Recht

■ Das Demonstrationsrecht gilt auch für Rechtsextreme— aber nicht am 9. Mai in Karlshorst

DDas Recht auf öffentliche Demonstrationen ist eines der wesentlichen Elemente einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Deshalb ist es grundsätzlich falsch Demonstrationen zu verbieten. Das gilt auch für rechtsradikale Aufmärsche. Die Auseinandersetzung mit solchen Positionen muß politisch geführt werden. Schließlich solle sich keiner einbilden, mit dem Verbot eines öffentlichen Aufzugs sei auch das Gedankengut verschwunden, das diese Menschen zusammentreibt. Wer die Rechtsradikalen aus der Wahrnehmbarkeit verdrängt, läuft vielmehr Gefahr, die Auseinandersetzung mit der rechten Gefahr zu verdrängen und sich in einer trügerischen Sicherheit zu wiegen. Auch die DDR- Führung hatte sich eingebildet, bei ihnen sei der Faschismus endgültig überwunden gewesen, nur weil kein Neonazi Laut geben durfte. Wer die Rechtsextremen in den Untergrund treibt, wird bei den Wahlen die Quittung bekommen. Dann aber ist es für eine Auseinandersetzung zu spät.

Anders aber sieht es mit der geplanten Demonstration von rechtsextremen Gruppen am 9. Mai in Karlshorst aus. An dem Ort, wo die faschistische Führung die Kapitulation gegenüber der Sowjetunion unterzeichnete, verbietet sich eine solche Veranstaltung. Ein derartiger Aufmarsch wäre eine programmatische Erklärung, die Ergebnisse dieses Krieges nicht akzeptieren zu wollen, in dem Millionen Menschen ihr Leben verloren, um den Unterjochungs- und Vernichtungswahn der Nazis zu beenden. Die Zerschlagung Nazi-Deutschlands bleibt, trotz der Verbrechen Stalins, eine historische Leistung der Sowjetunion. An diesem Ort an die furchtbare Größe Deutschlands zu erinnern, ist eine Verhöhnung der Opfer. Es ist zugleich ein aggressiver Akt gegen ein Europa, das um ein friedliches Zusammenwachsen ringt. Um das Recht der freien Versammlung geht es deshalb nicht. Wo mit Vorbedacht der Haß und die Furcht der Nachbarn Deutschlands geschürt wird, handelt es sich schlicht um Volksverhetzung und Kriegstreiberei. Gerd Nowakowski