Tour d'Europe

■ Abrüstungsverträge — Eine Bilanz

Es hat sich in den Köpfen der Politiker und Militärs nur sehr langsam festgesetzt, daß man Kriegsgerät nicht durch bilaterale Verträge abrüsten, sondern bereits deren Produktion und Stationierung bannen muß. Ein kurzer Überblick über einige der seit Ende des 1. Weltkriegs in Kraft getretenen zehn internationalen (also nicht nur bilateralen, sondern völkerrechtlich bindenden) Verträge über Massenvernichtungswaffen belegt dies:

1925: Das sogenannte „Protokoll von Genf“ verbietet die Anwendung von Gift- und Stickgas sowie jegliche Art von biologischen Waffen. Es trat am 8. Februar 1928 in Kraft und wurde bisher von 129 Staaten unterzeichnet.

1963: Das sogenannte „Teststoppabkommen“, in Wirklichkeit ein Testbeschränkungsvertrag, verbietet Nukleartests in der Atmosphäre sowie außerhalb der Erdatmosphäre und unter Wasser — allerdings nicht unter der Erde. Es trat am 10. Oktober 1963 in Kraft, bis heute 118 Unterzeichnerstaaten.

1967: Im „Abkommen zur Nutzung des Weltraums“ wird die Stationierung von Atomwaffen und Massenvernichtungsmitteln im Weltraum verboten sowie der Aufbau von Militärbasen außerhalb der Erdatmosphäre. Er trat am 10. Oktober 1967 in Kraft und wurde bisher von 92 Staaten unterzeichnet.

1967: Der „Tlatelolco- Vertrag“ verbietet die Herstellung, den Kauf, den Besitz und die Stationierung von Atomwaffen in Lateinamerika. Er trat am 22.April 1968 in Kraft und hat 23 Unterzeichner, Argentinien und Brasilien haben nicht mitgemacht.

1968: Der „Atomwaffen- Sperrvertrag“ verbietet die Weitergabe von Atomwaffen, einschlägigem Know-how und Materialien an Nicht-Atomwaffen- Staaten. Die Atommächte Frankreich und China sowie eine Anzahl von Zweit- und Drittweltstaaten unterzeichneten nicht. Der Vertrag trat am 5. März 1970 in Kraft, bisher 91 Unterzeichnerstaaten.

1971: Der „Meeresboden- Vertrag“ verbietet die Stationierung von Atomwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und darunter, mit Ausnahme eines Streifens von 12 Meilen um die eigene Küste herum. Er trat am 12. Mai 1972 in Kraft, Unterzeichnerstaaten: 83

1977: Die „Enmod Convention“ verbietet den militärischen oder anderweitig feindseligen Einsatz von umweltverändernden Waffen. Sie trat am 5. Oktober 1978 in Kraft, bisher nur 54 Unterzeichnungen.

1981: „Konvention über den Einsatz inhumaner Waffen“. Die dreiteilige Konvention verbietet den Einsatz von Projektilen, deren Splitter nicht durch Röntgenstrahlen festgestellt werden können. Bisher 31 Unterzeichnerstaaten.

1985: Der „Vertrag von Raotonga“ verbietet für einen Großteil des pazifischen Raumes die Herstellung, den Kauf, den Besitz und die Stationierung von Atomwaffen. Der Vertrag trat am 11.Dezember 1986 in Kraft; die drei Zusatzprotokolle, die das Verhalten der Großmächte in dieser Zone regeln sollen, wurden jedoch von Frankreich, Großbritannien und den USA nicht unterzeichnet. Bisher 11 Unterzeichnerstaaten. rai

Quelle: Stockholm International Peace Research Institute