MIT DER BAHNREFORM AUF DU UND DU
: Zwei AGs unter einer Holding

■ Strukturreform der Bahn soll 100 Milliarden Mark sparen

München (dpa/taz) — Nun liegen sie endlich auf dem Tisch, die Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Eisenbahnwesens. Danach sollen die Bundesbahn und die ostdeutsche Reichsbahn unter einem Holding-Dach zusammengefaßt und intern in die drei Bereiche Transport, Fahrweg und Verwaltung gegliedert werden. Die ersten beiden Abteilungen werden in Aktiengesellschaften umgewandelt.

Eine „Schrumpfbahn“ soll das neue Unternehmen laut Verkehrsminister Günther Krause (CDU) jedoch nicht werden, wenngleich das Konstrukt den öffentlichen Finanztropf für die kränkelnde Bahn wesentlich entlasten soll. Krause verspricht sich nach Angaben der 'Süddeutschen Zeitung‘ von der geplanten Strukturreform eine Haushaltseinsparungen für den Bund bis zum Jahr 2002 von rund 105 Milliarden Mark. Nach der Reform würden sich die vom Bund zu übernehmenden Bahnverluste bis dahin von 510 auf 405 Milliarden Mark reduzieren lassen. Das Sanierungskonzept solle der Bahn einen von Altschulden und Altlasten befreiten Start ermöglichen. Den Gesamtbedarf an finanziellen Starthilfen, deren Zinsen vom Bundeshaushalt übernommen werden müßten, beziffert Krause auf 150 Milliarden Mark.

Auch aus der staatlichen Verantwortung zieht sich der Bund ein Stück weit zurück. Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung eines Eisenbahn-Bundesamtes vor, das als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde fungieren soll. Durch eine Änderung der Artikel 87 und 104 des Grundgesetzes soll er lediglich noch hoheitliche Verwaltungsaufgaben im Bereich der bundeseigenen Bahnen erfüllen und die Finanzierung von Neuinvestitionen in den Ausbau der Fahrwege sichern. Für den Unterhalt der Strecken ist künftig die Transport AG als eigenständiges Wirtschaftsunternehmen verantwortlich, das ebenfalls im Grundgesetz verankert werden soll. Der Ausbau des Schienennetzes erfolgt auf der Grundlage eines Bedarfsplans. Werden Schienenwege etwa auf Anforderung von regionalen Trägern des Personennahverkehrs gebaut, müssen diese vor Baubeginn die Finanzierung sicherstellen. Mit dem Gesetzentwurf folgt das Verkehrsministerium dem Reformkonzept der eingesetzten Bahn-Regierungskommission. es