Grobecker „schwebend wirksam“?

■ Theo Waigel lehnt Unterschrift unter Grobecker-Vertrag nicht mehr kategorisch ab hier Zeichnung mit dem Schiff

Das Recht soll den Menschen dienen und deshalb wird derzeit in der hohen Politik ein neuer Zustand erfunden: „Schwebend rechtsunwirksam“ ist der Vertrag, den Bremens früherer Finanzsenator Claus Grobecker unterschrieben hat. Es geht um die Bremer Landeszentralbank, Grobecker möchte gern ihr Präsident werden. Das hatte der Bremer Senat beschlossen, nach geltender Rechtslage hatte die Bundesbank deshalb einen unterschriftsreifen Vertrag ausgearbeitet und unterschrieben. Eigentlich ist die Bundesbank aber dagegen, daß Grobecker zusätzlicher LZB-Präsident wird. Erst wenn Finanzminister Waigel die Ernennungsurkunde unterschrieben und Weizsäcker sie dem Petenten ausgehändigt hat, ist der Vertrag rechtswirksam.

Um dem Finanzminister, seinem „Freund Theo“, die Unterschrift zu erleichtern, hatte Grobecker versichert: Wenn es in vier oder zwölf Wochen die Bremer Landeszentralbank nicht mehr geben würde, werde er auf alle Gehalts- und Pensionsansprüche verzichten. Waigels Unterschrift und die förmliche Ernennung würde Grobecker wenigstens für kurze Zeit rechtswirksam schwebend auf den Präsidentenstuhl hieven. Das Finanzministerium orakelte nur, die „neue Lage“ werde geprüft.

Warum der Termin des Vermittlungsausschusses des Bundesrates gestern verschoben wurde, bei dem es um das Bundesbankgesetz und damit um Grobeckers Sessel gehen sollte, bleibt derweil weiter im Parteienstreit. Bei der Pressestelle des Finanzministeriums weiß man nur, daß Heide Simonis, die schleswig-holsteinische Kollegin, absolut nicht konnte, weil sie für Verhandlungen mit der ÖTV gebraucht wurde. „Rein terminliche Gründe“ hätten zur Verschiebung geführt. Bis gestern hatten zudem die Verfechter der Verkleinerung des Bundesbankrates und der Anzahl der LZB-Posten im Vermittlungsausschuß noch eine Mehrheit. K.W.