“Telefonterror“

■ Betr.: taz vom 23.4.92

Angesichts des geschilderten Verfahrens stellt sich die Frage nach den Problemlösungsmöglichkeiten bei Nachbarschafts-/Partnerschafts-/Familienkonflikten vor Gericht. So begrüssenswert die Wahrung des Rechtsfriedens durch Gerichte ist, so bleibt doch die Herstellung des sozialen Friedens — das Zusammenleben der Menschen durch Überwindung des Konfliktes — auf der Strecke. Was häufig mit einem kleinen Twist begann, kann über Jahre zu einem schier unüberwindlichen Konflikt heranwachsen, aus dem es keinen Ausweg zu geben scheint. Nicht nur Rache und Wut, auch Verletztheit, Hilflosigkeit und Angst der Beteiligten führen häufig zu Überreaktionen, wie hier zu Telefonterror etc.. Die als Hilferuf zu verstehende Anzeige bzw. Klage führt zu einem Gerichtsverfahren, das keine Lösung des zwischenmenschlichen Konfliktes bringt, sondern — wie im genannten Fall — die Beteiligten noch zusätzlich belastet durch die Androhung der Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit. Konfliktschlichtung kann nicht vor Gericht stattfinden, dies ist Aufgabe einer neutralen Instanz. Die BREMER HILFE e.V. als kompetent anerkannte Beratungsstelle arbeitet u.a. auf dem Gebiet der Konfliktschlichtung seit Jahren erfolgreich. Hier hätte für die beteiligten Menschen die Chance bestanden, ihren Konflikt aufzuarbeiten und schliesslich zu überwinden. Dieses Angebot setzt allerdings die Bereitschaft zur Kooperation der Konfliktbeteiligten, der Polizei und der Gerichte voraus. Bremer Hilfe e. V., Gerda Lehmensiek, Vorstand