Raumpfleger der Nation rettet seinen Ruf

■ Dunnemals als Meister Proper feudelnder Catcher erhielt 2.000 DM wegen »Verletzung des Persönlichkeitsrechtes«

»Sie sind also der berühmte Meister Proper«, begrüßt ihn der Vorsitzende Richter der 27. Zivilkammer am Landgericht, Mauck. Günther Notthoff nickt, und dann legt sein Rechtsanwalt los. Notthoff, 55 Jahre alt, ist Schauspieler, Model und Catcher. 1970 trat er im Fernsehen als »Meister Proper« auf. Die Zeichentrickfigur, die ihn ablöste, sieht ihm ziemlich ähnlich. Er ist nicht sehr groß, vielleicht knapp 1,80 Meter, und obwohl er die Figur eines Athleten hat, ist es nicht sein Körper, der vermuten läßt, daß er sein Geld mit seiner Körperkraft verdient, sondern der muskulöse Nacken, der Teil des kahl rasierten Kopfes zu sein scheint. Von hinten sieht es aus, als säße auf den Schultern dieses Mannes ein großer rechteckiger Block.

Im Herbst 1989 fotografierte ihn Rosa Reibke auf dem Deutsch-Französischen Volksfest, wo er als Catcher auftrat. Das Foto verkaufte Reibke an die 'Zweite Hand‘, die es ein Jahr später ohne Notthoffs Zustimmung — niemand hatte den ehemaligen Meister Proper erkannt — zwecks Eigenwerbung veröffentlichte. Notthoff verlangte daraufhin 10.000 Mark. Die Fotografin war peinlich berührt, hatte eine solche Summe jedoch nicht parat und zahlte 500 Mark, woraufhin Notthoff sie verklagte.

Schmerzensgeld für einen Unerkannten

Anspruch aus entgangenem Honorar oder Schmerzensgeld, das ist hier die Frage. Mit sicherem Gespür dafür, wie man seinem Mandanten etwas Gutes tut, entscheidet sich Rechtsanwalt Vinck für Schmerzensgeld. Das bietet mehr Möglichkeiten, in vibrierendem Tenor vorzutragen. Sein Mandant sei eine »bekannte Persönlichkeit« und hätte der Veröffentlichung seines Fotos in einem »Blatt für weniger Begüterte« niemals zugestimmt. Ein nachträgliches Honorar komme gar nicht in Frage: »Auch wenn mein Mandant jetzt nicht so begütert ist, hat er keine Lust, sich als billigen Jakob abstempeln zu lassen.« Die Stimme bebt, dann faßt sich der Mann wieder. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts seines Mandanten sei nur durch ein Schmerzensgeld zu sühnen.

Der Vorsitzende Richter weist darauf hin, daß das Foto eigentlich nicht ehrenrührig sei, da sich der Kläger freiwillig als Catcher verdungen habe. Rechtsanwalt Vinck ist bestürzt: »Wenn ich jetzt so was höre und es für ein Schmerzensgeld nicht reicht, bin ich natürlich gezwungen...« der Rest ist zu verwickelt zum Mitschreiben.

Keine Chance zur Schokoladenwerbung

Notthoff ergreift das Wort: »Wenn mein Kopf irgendwo erschienen ist, ist 'ne ganze Weile Ruhe, bis wieder jemand kommt, der meinen Kopf für Schokoladenwerbung oder Brausewerbung verwenden will.« Zum Beweis, daß er immer noch gefragt ist, zeigt er den drei Richtern eine Mappe mit Zeitungsausschnitten. Die Richter, unsicher, ob sie den angestrebten Vergleich noch hinbekommen, beugen sich unter Abgabe wohlwollender Laute über die Mappe.

Vinck plustert sich noch mal auf: »Wer für die 'Zweite Hand‘ wirbt, kommt dann natürlich für lukrativere Sachen nicht mehr in Frage.« Der Vergleich sieht schließlich eine Zahlung von 2.000 Mark vor, zahlbar in monatlichen Raten von 200 Mark. Vor dem Saal fragt Rosa Reibke: »Lächeln wir uns noch mal an?« Notthoff nimmt ihre Hand und lächelt. Anja Seeliger