Grünes Wohnen: Auch für Wein gibt es Geld vom Senat

■ Bei Hofbegrünung durch Eigeninitiative zahlt die Umweltverwaltung für Kletterpflanzen an Fassaden, Bäume vor und Grün auf den Dächern/ Bessere Luft und deutlich schönere Ansicht/ Selbst Ober-Häuslebauer setzen auf Witterungsschutz durch Fassadenbepflanzung/ Programm läuft noch bis 1995

Berlin. Es wird wärmer! Nicht nur wir von schlechtem Wetter gebeutelten Menschen zeigen das durch luftigere Kleidung und bessere Laune, auch die Pflanzen in den Parks zeigen sich von ihrer schönsten Seite. Doch in vielen Höfen bleibt es grau und trist. Nicht eine Blume sorgt für Abwechslung und Farbtupfer, nicht ein Baum für bessere Luft. »Ist Ihr Hof schon grün?« ist daher die Frage auf einer Broschüre des Senates. Denn die Begrünung von Fassaden, Höfen und Dächern kann vom Land kräftig unterstützt werden.

Die Initiative muß dabei vom Hauseigentümer oder den Mietern ausgehen. Das bewertet die Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung positiv: Die Notwendigkeit, selber aktiv werden zu müssen, habe den Vorteil, »daß wir den Hinterhof unseren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gestalten können«. So steht es im Informationsheft »Grün am Haus«, das bei der Verbraucherzentrale am Wittenbergplatz erhältlich ist.

Bei der Hofbegrünung müsse jedoch zunächst geklärt werden, wer woran Interesse habe: »So wollen Kinder spielen, ältere Bewohner hingegen wünschen ein ruhiges Plätzchen, andere wiederum ein Gärtchen oder eine Bastelecke.« Allen Ideen liegt die Vorstellung zugrunde, die oft unfreundlichen Höfe als angenehme Plätze des alltäglichen Lebens zurückzugewinnen; in Berlin gerade durch die Verbindung mehrerer Innenhöfe.

Noch bis Ende 1995 gelten die »Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken« aus rot-grüner Regierungszeit, in denen die höchstmögliche Förderung festgelegt ist. Bis zu 90 Mark pro Quadratmeter zahlt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz für Baumaterialien und Geräte, für Saatgut und Pflanzen, wenn diese in einem Hof von bis zu 200 Quadratmeter Fläche gedeihen sollen. Wenn »jeder verfügbare Raum verbaut oder versiegelt wurde, wo es an Platz für Bäume, Wiesen und Gebüsch mangelt, kann man problemlos in die Senkrechte gehen«, empfiehlt die Zeitschrift 'Öko-Test‘. Durch die richtige Pflanzenauswahl könne man eine Fassade »sehr lebendig strukturieren« und »zahlreichen Tierarten neuen Lebensraum« geben.

Auch für Kletterpflanzen, Lattengerüste und Spanndrähte kommt der Senat mit auf: 15 Mark pro Quadratmeter Hauswand werden im Höchstfall gezahlt. Allerdings wird wie bei der Hofbegrünung eine »angemessene Eigenbeteiligung« vorausgesetzt. Anders ist das bei Dächern: Aufgrund erhöhter Unfallgefahr und der Notwendigkeit »wurzelfester Dichtungsbahnen« sei die Arbeit »ohne qualifizierte Fachfirmen nicht möglich«. Bis zu 120 Mark pro Quadratmeter zahlt daher die Senatsverwaltung, die auch hierzu eine Broschüre parat hat: »Ist Ihr Dach schon grün?«

Die Frage richtet sich keineswegs nur an Hausbesitzer; auch Mieter können Geld beantragen, wenn sie auf oder vor dem Haus Büsche, Blumen und Klettergewächse anpflanzen wollen. Allerdings muß der Eigentümer einverstanden sein, und da gehen die Probleme oftmals los: Einige Besitzer fürchten, daß die Gebäude leiden könnten, falls die Pflanzen die Bausubstanz angriffen. Die Sorge ist unbegründet, wie die Wohnberater und auch der Senat betonen. Wenn unbeschädigte Fassaden bepflanzt werden, ist dies ökologisch und ökonomisch sinnvoll, so die Senatsverwaltung. Wärmedämmung, Witterungsschutz und Klimaverbesserung stehen dabei im Vordergrund.

Und das baden-württembergische Umweltministerium beruhigt seine sparsam-kritischen Häuslebauer: »Vor 200 Jahren begrünte Fassaden sind auch heute noch intakt.« Extreme Temperaturen würden durch den lebenden Mantel vermieden, sonst durchaus mögliche Schwankungen bis 50 Grad Celsius verhindert. Risse im Mauerwerk, die sonst die Folge wären, blieben aus. Christian Arns