Spielplätze: Senat muß handeln

■ Gutachten zu PAK-verseuchten Spielplätzen/ Senat zur »Gefahrenabwehr« verpflichtet

Berlin. Die Behörden der Stadt sind rechtlich verpflichtet, auf den mit hochgiftigen Kohlenwasserstoffen verunreinigten Kinderspielplätzen Maßnahmen zur »Gefahrenabwehr« zu ergreifen. Dies ist die Quintessenz eines Gutachtens des Berliner Rechtsanwalts Wolfgang Siederer, das die AL-Tiergarten in Auftrag gab. Damit gebe es nun erstmals eine juristisch fundierte Grundlage, um der »Verharmlosungsstrategie« des Senats entgegenzutreten und das Bezirksamt zur Sanierung der verseuchten Tiergartener Spielplätze veranlassen zu können, erklärte gestern die grüne Gesundheits- und Umweltstadträtin Sabine Nitz- Spatz.

Vor kurzem waren auf rund 50 Kinderspielplätzen polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachgewiesen worden. Der Umweltsenat hatte sich geweigert, schon bei einem Milligramm PAK pro Kilo Boden eine Sanierung zu veranlassen. Statt dessen wurde diese Menge zum bloßen »Prüfwert« herabgestuft, die »weitergehende Untersuchungen« erforderlich mache. Polizeirechtliche Schritte zum Schutz der Kinder hielt die Umweltverwaltung in einem Papier für unangebracht. Ein kurzfristig gesperrter Spielplatz wurde danach wieder zum Buddeln freigegeben.

Dagegen erklärte nun Anwalt Siederer, soweit der in einer offiziellen »Berliner Liste« von Schadstoffen festgehaltene PAK-Grenzwert von einem Milligramm überschritten sei, bestehe für die verantwortlichen Behörden die rechtliche Verpflichtung zur umgehenden Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht.

Zur Begründung heißt es in dem Gutachten, PAK-belastete Böden gefährdeten die menschliche Gesundheit, weil diese Schadstoffe krebserregende Wirkung hätten. Betroffen seien vor allem Kleinkinder, die beim Buddeln regelmäßig nicht unerhebliche Sandmengen in den Mund nähmen. Laut Siederer ist der Wert von einem Milligramm dabei als Belastungsgrenze anzusehen. Nach anerkannten toxikologischen Abschätzungen müsse damit gerechnet werden, daß bei einer höheren Belastung die Wahrscheinlichkeit einer tödlichen Krebserkrankung für die betroffenen Kinder doppelt so hoch sei.

Nach Auffassung Siederers ist der Gefahrenabwehr indes schon Genüge getan, wenn die belasteten Spielplätze gesperrt werden. Mögliche Klagen von Eltern beim Verwaltungsgericht beurteilte der Anwalt gestern deshalb zurückhaltend. An einer bloßen Sperrung der Spielplätze könnte jedoch keine Mutter und kein Vater interessiert sein.

Die Fraktionsvorsitzende der AL in Tiergarten, Pia Paust-Lassen, forderte unterdessen den Bezirk auf, beim Senat die zur Sanierung notwendigen Gelder einzuforden. thok