Hauptversammllung der Rechtsanwälte in Bremen

■ Bundesanwaltskammer spricht sich gegen Verfahrensbeschleunigung aus

„Stellen Sie sich vor, Sie klagen wegen sagen-wir-mal 25.000 Mark vor dem Landgericht. Dann entscheiden drei Richter und wenn Sie verlieren sollten, können Sie in die Berufung gehen. Das würde mit dem neuen Gesetz ganz anders. Wir sind dagegen.“ Rechtsanwalt Eberhard Haas, gleichzeitig Vorsitzender der bremischen-wie der Bundesanwaltskammer stellt sich mit Vehemenz gegen das geplante Bundesgesetz zur Entlastung der Rechtspflege. Das wird einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte auf der Hauptversammlung der Kammer sein, die heute in Bremen stattfindet.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Gerichte so weit entlastet werden, daß sie die Abordnungen von Justizpersonal in den deutschen nahen Osten verkraften können. Danach soll in Zukunft nur noch ein Richter urteilen, der gleichzeitig über die Zulässigkeit der

Berufung entscheidet. Haas: „Das ist doch vorprogrammiert, was der unter das Urteil schreibt.“

Weil den Gesetzgebern bei dieser Regelung offenschtlich selbst unwohl war, haben sie die Einführung einer neuen Instanz vorgeschlagen. Sollte eine Berufung nicht möglich sein, könne eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Damit, so Haase, sei der Spareffekt perdu. „Und wenn der Gesetzgeber schon im Voraus sagt, daß mit dem neuen Gesetz Fehlurteile in Kauf genommen werden müßten, dann können wir nur dagegen sein. Wir fühlen uns verpflichtet, für den Rechtsstaat zu kämpfen.“

Die Anwälte hoffen, den Rechtsausschuß des Bundestages bei einer Anhörung Ende April überzeugt zu haben. Mit ihrer Tagung wollen sie ihren Argumenten Nachdruck verleihen.

J.G.