Gegen Beschränkung der Bananen-Einfuhr

■ Handelskammer: Zölle treffen Südamerika

Gegen den Vorschlag der EG- Kommission, ab 1993 für Bananen aus Drittländern Einfuhrquoten sowie einen einheitlichen Zoll von 20 Prozent zu erheben, haben sich die Handelskammern Bremen und Hamburg in einem gemeinsamen Schreiben an den EG- Präsidenten Jacques Delors ausgesprochen. Für den Verbraucher befürchten die beiden Kammern steigende Preise und eine Verschlechterung des Angebots, da mit der neuen EG-Regelung die schlechteren Bananen aus Afrika sowie den Ländern der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) eingeführt werden müßten. Außerdem drohten den Hauptumschlagshäfen Hamburg und Bremen sowie den betroffenen Transport-, Lager- und Vertriebsfirmen kräftige Einbußen.

Nach Ansicht der beiden Kammern dient der Kommissionsvorschlag einseitig den europäischen Ländern, die selbst zum Kreis der Bananen-Produzenten gehörten: Frankreich (Guadeloupe und Martinique), Spanien (Kanarische Inseln), Griechenland (Kreta) sowie Großbritannien (ehemalige Kolonien in der Karibik). Die geplante Regelung träfe die Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße, da sie aufgrund einer Vereinbarung zum EWG-Vertrag (Bananen-Protokoll) bislang rund 1,4 Millionen Tonnen Bananen unbeschränkt und zollfrei beziehe, und zwar überwiegend aus Mittel- und Südamerika.

In ihrem Schreiben fordern die Kammern Bremen und Hamburg die EG ferner auf, die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Entwicklungsländern großzügiger zu handhaben. Die Bevorzugung von Bananen aus dem AKP-Bereich zeige auf dramatische Weise „die unheilvolle Verknüpfung von europäischer Agrar- und Handelspolitik“. Durch Schutzmaßnahmen zugunsten eigener Erzeugnisse stelle sich die EG in Widerspruch zu ihrer eigenen Außenhandelspolitik und setze die gewachsenen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Lateinamerika und Europa aufs Spiel. dpa