Brüggeweg-Entscheidung auf langer Bank

■ Verwaltungsgericht will dem Senat die Rechtsgrundlage erklären

Die Entscheidung über die Zukunft des Brüggeweges ist vertagt. Gestern veröffentlichte das Verwaltungsgericht Bremen den Tenor einer Entscheidung auf die Klage der Brüggeweg-Anwohner gegen die Stadtgemeinde Bremen. Wie berichtet, hatten die Anwohner beantragt, daß die Stadt die hochbelastete Straße für LKWs sperrt und zur Tempo 30-Zone erklärt.

Bei der mündlichen Anhörung vor 14 Tagen hatten die Verwaltungsrichter durchblicken lassen, daß sie die Verkehrssituation im Brüggeweg für rechtswidrig halten. Gleichzeitig hatte das Gericht herausgearbeitet, daß es für den Mercedes-Werksverkehr, der zu der Verkehrssituation erheblich beiträgt, kaum eine Alternative zum Brüggeweg gibt. Aus dieser Zwickmühle heraus haben die Verwaltungsrichter offenbar den Schwarzen Peter wieder an den Senat zurückgegeben. Der wird verpflichtet, den Antrag der Anwohner auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu bescheiden. Diese Rechtsauffassung des Gerichts wird wahrscheinlich bis Mitte Juni ausformuliert vorliegen.

Damit müssen sich die Brüggeweganwohner weiter gedulden. Denn der Senat hat Zeit, innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ die Rechtsauffassung des Gerichtes in einen Bescheid umzuarbeiten. Sollte das Ergebnis des Bescheides die Anwohner nicht zufriedenstellen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als erneut den Weg zum Verwaltungsgericht einzuschlagen. „Ein Anschlußverfahren ist nicht auszuschließen“, hieß es gestern aus dem Gericht. hbk