: Rat für binationale Ehen
■ Tag der Offenen Tür bei der Bremer IAF
Zu einem „Tag der offenen Tür“ lädt der „Verband binationaler Familien und Partnerschaften“ (IAF) aus Anlaß seines 20jährigen Bestehens am Sonntag ein. Die Gäste erwarten dort Informationen zur Arbeit der Bremer IAF-Gruppe und ein internationales Buffet.
Ausländische EhepartnerInnen haben auch nach dem neuen Ausländerrecht keinen Anspruch auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Wenn ein Teil der Ehe Sozialhilfe bezieht oder beziehen könnte, darf sogar das Zusammenziehen des Paares in Deutschland verboten werden. Aufgrund von EG-Recht ist da ein in Deutschland lebendes französisch-senegalesisches Paar rechtlich bessergestellt als das deutsch-senegalesische Paar.
Die IAF fordert daher weiterhin die „Einhaltung der Garantie der freien Gattenwahl und Eheschließungsfreiheit“, wie sie auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist. Außerdem fordert sie in Bremen die Absicherung ihrer Beratungsarbeit, die durch den Abbau von ABM-Stellen konkret bedroht ist. Ase
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