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»Eingriff in die Lehre« verurteilt

■ Konzil der TU fordert die Rückkehr des abgeschobenen kolumbianischen Dozenten Milton Amador/ »Starkes öffentliches Interesse an seiner Anwesenheit« vorhanden

Charlottenburg. Das Konzil der Technischen Universität hat die Abschiebung des TU-Lehrbeauftragten Milton Amador als »Eingriff in die Lehre« verurteilt und die Prüfung aller Möglichkeiten für seine Rückkehr gefordert. Der Beschluß erging mit nur drei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen. Gleichzeitig hat es »die Untätigkeit« des Innensenators Dieter Heckelmann (parteilos aber parteilich) »verurteilt«, der es bislang nicht für nötig hielt, einen Brief des TU-Präsidenten Prof. Manfred Fricke in derselben Angelegenheit zu beantworten. Der Konzilsvorsitzende Prof. Klaus Stolzenberg appellierte an die Behörde, »Ausländer nicht wie Menschen zweiter bis fünfter Klasse zu behandeln«.

Wie berichtet, war der kolumbianische Vater zweier hier zurückbleibender Kinder Anfang April ohne Vorankündigung abgeschoben worden, weil die Ausländer- und Innenbehörde nach Beendigung seines Ingenieurstudiums seinen weiteren Aufenthalt hier »nicht in öffentlichem Interesse« sah. Das Konzil der Technischen Universität, in der Amador als Lehrer für technisches Spanisch tätig war, bestreitet das jedoch energisch: Es sei »sehr wohl ein starkes öffentliches Interesse gegeben«.

Amadors Kurs mußte gestrichen werden, weil ein Ersatz für den beliebten Dozenten mit seiner doppelten sprachlichen und technischen Qualifikation nicht gefunden werden konnte. Für die Betroffenen bedeutet das eine erhebliche Verzögerung in ihrem Studium. Wolfgang Busch, Sprecher der Sprachstudenten, hat deshalb schon diverse Briefe unter anderem an den Innen- und den Wissenschaftssenator geschrieben und auf eine schnelle Rückkehr des Abgeschobenen gedrängt, damit der Kurs als Intensivkurs in den Semesterferien nachgeholt werden kann. Zu einem Gespräch sei Heckelmann nicht bereit gewesen, berichtete er im Konzil, er habe jedoch auf seinen für Ausländerrecht zuständigen Referatsleiter verwiesen. Dieser wiederum habe ihm zugesagt, er wolle den juristischen Sachverhalt noch einmal prüfen. Er persönlich habe keine Einwände gegen eine Wiedereinreise, der die Ausländerbehörde vorab zustimmen muß. usche

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