DDR-Gastarbeiter: Bleiberecht verlangt

Bonn (epd) — Ein Bleiberecht für ehemalige DDR-Vertragsarbeiter haben die Ausländerbeauftragten des Bundes und der neuen Bundesländer verlangt. Für die überwiegend aus Vietnam stammenden schätzungsweise 20.000 Gastarbeiter müsse eine humanitäre Lösung gefunden werden, sagte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), am Donnerstag in Bonn. Sie forderte die ostdeutschen Ministerpräsidenten auf, den Betroffenen einen rechtlich gesicherten Aufenthalt zu ermöglichen.

Die DDR hatte im Rahmen von zweiseitigen Regierungsabkommen Arbeitnehmer überwiegend aus Vietnam, Angola, Mosambik und Kuba angeworben. Ende 1989 waren es rund 90.000, die sich aufgrund solcher Vereinbarungen befristet in der DDR aufhielten. Etwa 30.000 nutzten die von der letzten DDR- Regierung gebotene Möglichkeit, nach finanzieller Entschädigung in Höhe von 3.000 Mark in ihre Heimatländer zurückzukehren. Etwa 10.000 beantragten Asyl, was nach den Worten von Schmalz-Jacobsen meist völlig aussichtlos ist. Im Einigungsvertrag wurde bestimmt, daß für die verbliebenen Vertragsarbeiter spätestens Ende 1994 die Aufenthaltsbewilligung endet.

Wie Schmalz-Jacobsen sagte, handele es sich bei diesen Menschen um eine „Altlast“ der DDR. Sie seien unverschuldet in eine Falle geraten. Wegen ihres ausländerrechtlichen Status erhielten sie keine Arbeitsplätze, hätten Probleme bei der Wohnungssuche und zudem keinen Anspruch auf Sprachförderung. Zudem sei ihnen die Rückkehr in die Heimatländer wegen sozialer und wirtschaftlicher Probleme fast unmöglich. Dort begegne ihnen Mißtrauen, weil sie aus einem demokratischen Land zurückkehrten. Völlig offen ist nach ihrer Darstellung, ob freiwillige Rückkehrer in Vietnam mit Strafverfolgung rechnen müßten. Von deutschen Gerichten werde dies unterschiedlich beurteilt, hob sie hervor. So hätten der bayerische Verwaltungsgerichtshof sowie das Verwaltungsgericht Stuttgart für eine Bleiberecht votiert, da die Vietnamesen nach ihrer Rückkehr mit Haft rechnen müßten. Dagegen sei in Niedersachsen entschieden worden, die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung in der Heimat sei gering. Bisherige Verhandlungen der Bundesregierung mit Vietnam, um den Rückkehrern Straffreiheit und wirtschaftliche Perspektiven zu sichern, seien erfolglos geblieben. Almuth Berger, die Ausländerbeauftragte von Brandenburg, setzte sich insbesondere für ein Bleiberecht von 40 Mosambikanern ein, die schon im Alter von elf und zwölf Jahren in die DDR gekommen waren. Sie hätten ihren Lebensmittelpunkt hier und beherrschten Deutsch besser als ihre Muttersprache. Der thüringische Ausländerbeauftragte Eckehard Peters wies darauf hin, daß die ersten Aufenthaltsbewilligungen abgelaufen seien und nun die Abschiebung drohe. Deshalb hätten sich die Vertragsarbeiter mit einer Petition an den Erfurter Landtag gewandt.