Angeklagter IRAler an USA ausgeliefert

Bei Haftprüfungstermin stand die Freilassung von McGeough bevor/ Plädoyer der Verteidigung von Hanratty  ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Der in Düsseldorf unter anderem wegen zweier Sprengstoffattentate angeklagte Ire Gerad McGeough ist kurz vor Abschluß des Verfahrens gegen seinen Willen am Mittwoch in die USA ausgeliefert worden. Nachdem der 6.Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts den Haftbefehl gegen McGeough wegen der dürftigen Beweislage am 27.3. 92 aufgehoben hatte, befand sich der 33jährige Angeklagte in Auslieferungshaft. Bei dem für Mittwoch angesetzten Haftprüfungstermin stand die Freilassung des Iren bevor. Doch diese Entwicklung wußte die Bundesregierung zu verhindern. Das Bonner Auswärtige Amt sicherte den Amerikanern schon in einer offiziellen „Verbalnote“ am 27.4. die Auslieferung bis zum 20.5. zu. Am Mittwoch morgen um acht Uhr war es dann soweit. McGeough, dem die Amerikaner einen Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen im Jahr 1981 vorwerfen, wurde von Düsseldorf aus nach Frankfurt geschafft und vom dortigen US-Flughafen in die USA geflogen. Der Vorsitzende des 6. Senats, Wolfgang Steffen, „bedauerte“ gestern diesen Verlauf. Nach 130 Prozeßtagen wurde das Verfahren gegen Mc Geough „vorläufig eingestellt“. Das Urteil gegen den Mitangeklagten Gerad Thomas Hanratty will das Gericht am 6. Juni verkünden.

Von dem durch die Bundesanwaltschaft zum großen „Terroristenprozeß“ aufgeblasenen Verfahren ist kaum etwas übriggeblieben. Schon im Juli letzten Jahres hatte das Gericht den Haftbefehl gegen Hanratty aufgehoben, weil die Beweiserhebung nach Ansicht der Richter für die von der Bundesanwaltschaft behauptete Beteiligung des Iren an einem Anschlag auf die Mannschaftsunterkunft der britischen Rheinarmee im Juli 1988 in Duisburg nichts Belastendes erbracht hatte. Hanratty sitzt seither auch in Auslieferungshaft, weil die britische Justiz eine Auslieferung beantragt hat. Dagegen läuft derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Am 27. März dieses Jahres fegte das Gericht dann auch die schweren Beschuldigungen gegen McGeough vom Tisch. Ein dringender Tatverdacht für dessen Beteiligung an dem Duisburger Anschlag und einem weiteren Bombenattentat der IRA auf ein britisches Offizierskasino in Mönchengladbach sei „nicht mehr gegeben“. Was blieb, war ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Im Fonds des Wagens der beiden Angeklagten hatte die Polizei bei deren Verhaftung mehrere Waffen gefunden, die bei IRA-Anschlägen benutzt worden waren. Die Anklage der Bundesanwaltschaft basierte wesentlich auf der Behauptung, daß die IRA-Kämpfer bei ihren Anschlägen „stets dieselben Waffen“ einsetzten — die Besitzer der Waffen also auch die Täter seien. Diese These überstand die Beweisaufnahme ebensowenig wie die Behauptung, McGeough sei von Zeugen zweifelsfrei als der Käufer des beim Mönchengladbacher Anschlags verwandten Volvos identifiziert worden.

Die Verteidigung von Hanratty bat das Gericht wegen des Waffendeliktes um „eine milde Strafe“. Die Strafanträge der Bundesanwaltschaft, die gegen beide Angeklagte in der vergangenen Woche jeweils lebenslange Freiheitsstrafen beantragt hatte, beruhen nach Ansicht von Verteidiger Deckers auf reinen „Phantasiegebilden“ der Ankläger.