Hamburg soll weiße Dioxin-Weste zeigen

■ Gemeinde verlangt 1,2 Millionen Mark

Im Prozeß um die Lieferung dioxinverseuchter Schlacke von Hamburg in die niedersächsische Gemeinde Sittensen (Kreis Rotenburg/Wümme) hat das Hamburger Landgericht die Hansestadt aufgefordert, einen Nachweis ihrer Sorgfaltspflicht zu erbringen. Am ersten Verhandlungstag betonte der Vorsitzende Richter der dritten Zivilkammer am Freitag eine mögliche Schadensersatzpflicht Hamburgs nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der Produkthaftung. Entscheidend sei, ob die Stadt sich zum Zeitpunkt der Lieferung Mitte der 70er Jahre ausreichend informiert habe, wie giftig die Schlacke war.

Die Gemeinde Sittensen verlangt von der Hansestadt rund 1,2 Millionen Mark Schadensersatz für die Sanierung eines mit Dioxin aus der Hamburger Müllverbrennungsanlage verseuchten Parkplatzes. In dessen Bodenbelag war im Frühjahr vorigen Jahres eine Dioxinbelastung von etwa 1.600 Nanogramm (milliardstel Gramm) pro Kilogramm Belag festgestellt worden. Wegen häufiger Leukämieerkrankungen wurde die Gemeinde zu dieser Zeit auf mögliche toxische Quellen untersucht.

Das Gericht forderte am Ende des ersten Verhandlungstages von den Parteien weitere Stellungnahmen zum Produkthaftungsanspruch. Ein Sachverständigen-Gutachten soll den damaligen Erkenntnisstand über die Gefährlichkeit der gelieferten Schlacke klären. Der Prozeß wird fortgesetzt. dpa