van Nispen: Asylrecht „kein Tabuthema“

■ Bremer Innensenator: Asylpolitik muß auf „Emotionalisierung“ reagieren

Der Bremer Innensenator hat gestern in Bonn vor der Innenministerkonferenz der Länder eine Wende in der Asylpolitik angekündigt. Es sei „notwendig, daß alle politisch Verantwortlichen in der Asylpolitik aufeinander zugehen“, erklärte van Nispen. Konkret heißt das: Das Grundgesetz Artikel 16 darf „nicht länger Tabuthema sein“, er soll geändert werden.

Zur Begründung verweist van Nispen auf die „Akzeptanz unserer Flüchtlingspolitik in der Bevölkerung“. „Die Bevölkerung unterscheidet nicht zwischen Asylbewerbern, Aussiedlern, Armuts-, De-facto-, Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlingen. Im Verlaufe von zurückliegenden Wahlkämpfen ist eine starke Emotionalisierung der Bevölkerung entstanden.“ Deshalb müsse die Politik jetzt „einen Konsens, der nicht auf Teillösungen beruht“, liefern.

Die Änderung des Art. 16 GG soll „Voraussetzungen für eine europäische Harmonisierung“ schaffen, d.h. das weitgehende deutsche Asylrecht dem europäischen Standard anpassen. Nach einer „gesetzlichen Regelvermutung“ soll für Asylbewerber einer festzulegenden „Länderliste“ angenommen werden, daß kein Asylgrund vorliegt und also ein beschleunigtes Verfahren möglich ist. Wer in westeuropäischen Ländern, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben, schon abgelehnt wurde, genießt in Deutschland kein Asylrecht mehr. Gleichzeitig schreibt van Nispen aber, daß Art. 16 als „subjektives Grundrecht“ erhalten bleiben soll. K.W.

vgl. zum Thema der Innenministerkonferenz auch Tagesthema auf Seite 3.