Milde Strafen für Skins in Dresden

Geringe Haftstrafen für Mißhandlung von AusländerInnen und Diebstahl  ■ Aus Dresden Detlef Krell

Haftstrafen verhängte das Bezirksgericht Dresden am Montag im Prozeß gegen die drei Haupttäter einer Jugendclique, die am 11.September vorigen Jahres AusländerInnen beleidigt, mißhandelt und bestohlen hatte (die taz berichtete). Es folgte damit weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Der aus dem bayerischen Pfaffenhofen in die sächsische Landeshauptstadt Dresden gekommene Udo M. (20) erhielt die höchste Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Er hatte einen gezielten Schuß auf einen zuvor zu Boden geprügelten Mosambikaner abgegeben. Den 16jährigen Maik J., der die schwangere Vietnamesin Hoang Thi Vinh mit Füßen getreten hatte, verurteilte das Gericht zu einem Jahr und sechs Monaten.

Trotzdem konnten die Täter den Gerichtssaal nach dem dreitägigen Prozeß frei verlassen. Das Gericht entschied sich, eine Vorbewährung einzuräumen. Das bedeutet, daß über die Möglichkeit, die Haftstrafen auf Bewährung auszusetzen, erst noch entschieden wird, weil die Täter noch weiterer Straftaten verdächtig sind. Zehn Monate Haft erhielt der mehrfach vorbestrafte, 22jährige Oliver R. aus Fürth. Er war am Überfall auf den Mosambikaner beteiligt und hatte einige Tage zuvor auf dem Dresdener Hauptbahnhof ein für die NSDAP werbendes Plakat angebracht.

Bewährungsstrafen zwischen 6 und 21 Monaten bekamen vier weitere Jugendliche. Silvio G. (15) hatte sich mit rassistischen Beleidigungen gegenüber dem Mosambikaner hervorgetan und der aus Ingolstadt stammende Karl Josef G. (22) die Wohnungstür der Vietnamesin eingetreten. Sven S. (22) gab die Schüsse in deren Wohnung ab. Jürgen T., mit 28 Jahren Ältester der Clique, hatte den Mosambikaner mit den Fäusten zusammengeschlagen.

Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte schwere Raub konnte nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend nachgewiesen werden. Vier Angeklagte, darunter die 16jährige Mandy K. aus Chemnitz, wurden vom Gericht angewiesen, Auflagen zu erfüllen, die einen, wie die Jugendhilfe forderte, gestützten Start ins Zivilleben ermöglichen sollen.

Der 5. Strafsenat in Dresden hatte seit vergangenen Mittwoch gegen die jungen Gewalttäter verhandelt. Es wurden insgesamt sechs Zeugen und zwei Sachverständige gehört.