Prozeß wegen Überfall in S-Bahn

Berlin. Wegen eines Überfalls auf zwei in Ost-Berlin lebende Algerier stehen seit gestern fünf rechtsradikale Skinheads im Alter von 19 bis 37 Jahren vor der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts. Die zum Teil Vorbestraften sind wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie die beiden Ausländer in einem S-Bahnwagen mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten hatten.

Aus einer zwanzigköpfigen Skinheadgruppe heraus, die am 30. August 1991 gegen 22.50 Uhr am Ostkreuz einen S-Bahn-Zug bestiegen hatte, waren die Angeklagten auf die Algerier losgestürzt und hatten sie mißhandelt. Der eine von beiden wurde zur Abteiltür gestoßen und sollte hinausgeworfen werden. Vor Gericht wehrte sich vor allem ein Angeklagter — von DDR-Gerichten mehrfach vorbestraft — gegen die Vorwürfe. Der am Hals mit einem Hakenkreuz und »Deutschland erwache« Tätowierte erklärte, die Anklageschrift bestünde aus Hirngespinsten. Für das Verfahren sind drei Verhandlungstage vorgesehen.