2.000 Prozesse im Jahr

■ Antrag an Bundesrat gegen Eigenbedarfgskündigungen

Berlin. Eigenbedarfskündigungen in Berlin und in anderen Ballungsgebieten sollen künftig erschwert werden. So lautete ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD, der heute im Abgeordnetenhaus beschlosssen und an den Bundesrat weitergeleitet werden soll. Demnach soll künftig ein Vermieter, der einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt, beweisen müssen, daß der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht war, falls der Vermieter die gekündigte Wohnung dann doch nicht bezieht. Kann der Vermieter dies nicht beweisen, ist er schadensersatzpflichtig. Derzeit trägt der Mieter die Beweislast. Hintergrund dieses Antrags ist, daß gut die Hälfte aller Eigenbedarfskündigungen in Berlin vorgetäuscht sind, wie gestern im Bauausschuß des Abgeordnetenhauses bekannt wurde. Weiter will der CDU/SPD-Antrag Eigenbedarfskündigungen bei umgewandelten Wohnungen grundsätzlich gegenüber dem Mieter ausschließen, der bereits zum Zeitpunkt der Umwandlung in der Wohnung lebt. Wie eine Sprecherin der Selbsthilfegruppe gegen Eigenbedarfskündigungen, Eleonore Schäfer, sagte, wurden bis 1989 in Berlin 90.000 Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nur ein Zehntel dieser Mieter hätten ihre Wohnungen erwerben können. Ein Drittel habe die Wohnung verlassen müssen. »Die Kündigungsprozesse verursachen Ängste und Depressionen, vor allem Familien und Rentner leiden darunter«, sagte Frau Schäfer. Genaue Zahlen konnte auch Senatsbaudirektor Stimmann nicht liefern; er sprach von 2.000 Prozessen wegen Eigenbedarfskündigungen im Jahr. Auch auf Ost-Berlin werde dieses Problem zukommen, warnte die baupolitische Sprecherin der Grünen, Ziemer. In Prenzlauer Berg seien schon drei Häuser in Eigentumswohnungen umgewandelt worden, sehr viele Anträge lägen vor. In der ehemaligen DDR sind Eigenbedarfskündigungen ab 1995 möglich, bei Einliegerwohnungen in Zweifamilienhäusern ab 1993.

Die Grünen fordern über den CDU/SPD-Antrag hinaus, Eigenbedarfskündigungen generell auszuschließen in Gebieten mit Wohnungsnot, bei ehemaligen Sozialwohnungen und bei Mietern über 65 Jahren. So etwas sei jedoch, so der CDU-Vertreter Wolfgang Kliem, in Bonn nicht durchsetzbar. Eva Schweitzer