Sachsens Frauen auf „sanfter Tour“

Dresden (taz) — „Auf gutem Weg“ wähnt Gleichstellungsbeauftragte Friederike de Haas (CDU) die Frauen im Öffentlichen Dienst Sachsens. Gestern legte sie ihren Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz des Freistaates vor, der nun in die öffentliche Diskusison und nach einer erneuten Kabinettsrunde in den Landtag gehen soll.

Als besondere Qualitäten des Entwurfes zählte die Politikerin auf, daß erstmals in Sachsen die Kompetenzen von Frauenbeauftragten für alle öffentlichen Dienststellen geregelt werden, wozu auch alle zwei Jahre die Mitarbeit an Frauenförderplännen gehöre. Diese aus DDR-Zeiten bekannten Absichtserklärungen der Arbeitgeber sollen über „personelle, organisatorische oder fortbildende Maßnahmen im Sinne des Gesetzes“ Auskunft geben.

Stellenausschreibungen sind „so zu fassen, daß sich insbesondere auch Frauen angesprochen fühlen“. Zudem sei „sicherzustellen“, daß Frauen bei Bewerbungen die gleichen Chancen wie ihre männlichen Mitbewerber erhalten. Eine Bevorzugung von Frauen in traditionellen Männerrevieren mochte Friederike de Haas jedoch nicht wagen. Sie sei für die „sanfte Tour“, das „zähe Ankämpfen gegen Vorurteile“.

Neue Chancen für Frauen sieht die Gleichstellungsbeauftragte in der „Ausweitung des Angebotes von Teilzeitarbeitsplätzen, auch unter Einbeziehung von Leitungspositionen“. Anbgeblich bestehen in Sachsen schon Teilzeitangebote, die von den Frauen „aus finanziellen Gründen“ nicht in Anspruch genommen werden. Regierungsprecher Sagurna interpretierte das Defizit mit einem „schlechten Image von Teilzeitarbeit“ unter Ost-Frauen.

Der öffentliche Dienst soll, nach dem Willen der Gesetzesautorin, künftig „darauf achten“, daß „durch familienbedingte Ausfallzeiten der Beschäftigten keine Nachteile entstehen“. Friederike de Haas wagte einen zaghaften Vorstoß auf bundesdeutsches Gesetzesterrain und forderte, daß Kindererziehung als Dienstzeit ebenso angerechnet werden solle wie der Dienst bei der Bundeswehr.

Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz thematisiert der Entwurf. Sie könnte demnach als „Dienstvergehen“ geahndet werden, wenn, so de Haas, „die Frauen bereit sind, darüber zu sprechen“. dek