Städtische Vermieter schröpfen Ostmieter

■ OstmieterInnen werden Einbauten entgegen Musterverträgen des Landes Berlin beim Auszug nicht von den landeseigenen Gesellschaften erstattet

Berlin. Mieter aus Ost-Berlin, die ihre Wohnung selbst modernisieren wollen, zahlen drauf: Eine Reihe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ändern eigenmächtig die von der landeseigenen Wohnungsbaukreditanstalt vorgegebenen Musterverträge zur Mietermodernisierung zuungunsten ihrer Mieter. Bei dieser Art der Modernisierung können Mieter selbst in ihre Wohnung Bäder, Heizungen oder Fenster einbauen, die Wohnungsbaukreditanstalt zahlt einen Zuschuß von etwa 50 Prozent. Zieht der Mieter aus, so erhält er seinen Anteil an den Modernisierungskosten vom Vermieter — oder vom Nachmieter — erstattet, abzüglich zehn Prozent für jedes Jahr nach der Modernisierung, maximal aber 70 Prozent. Diese Klausel in den Verträgen zur Mietermodernisierung schließen zumindest die Wohnungsbaugesellschaften Prenzlauer Berg und Weißensee aus.

So schrieb die Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg an ein Ehepaar, das per Mietermodernisierungsprogramm Fliesen in Bad und Küche und Gasheizung legen lassen wollte, man stimme dem nur zu, wenn man nicht verpflichtet sei, die vorgesehene Entschädigung zu zahlen, oder aber die Mieter müßten die Einbauten auf eigene Kosten wieder entfernen. »Das ist eine Benachteiligung der Ostberliner Mieter, aber auch eine Verschleuderung öffentlicher Gelder, wenn Einbauten, die zu 50 Prozent öffentlich gefördert wurden, wieder entfernt werden müssen«, so die baupolitische Sprecherin der Grünen, Elisabeth Ziemer.

Auch die Wohnungsbaugesellschaft Weißensee wollte einem Mieter in einem der taz vorliegenden Brief die Verlegung neuer Fliesen nur dann genehmigen, wenn diese nach Auszug des Mieters »entschädigungslos in das Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Weißensee« übergehen. Auch Kostenforderungen an den Nachmieter schloß die Wohnungsbaugesellschaft aus. In Friedrichshain ist die Wohnungsbaugesellschaft zwar dazu bereit, Entschädigung bei Auszug des Mieters zu leisten, drückt aber modernisierungswilligen Mietern, die in rückübertragungsbefangenen Häusern wohnen, eine Klausel aufs Auge, nach der sich der Mieter »angemessen an den Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu beteiligen« hat, falls sich die Wohnung wegen der durch die Mietermodernisierung bedingten Betriebskosten als schwer vermietbar erweise. Für die Mietermodernisierung schüttete das Land Berlin allein im letzten Jahr nach Auskunft der Senatsbauverwaltung 73 Millionen Mark aus, gut 60 Millionen davon gingen nach Ost-Berlin. Etwa den gleichen Betrag haben die Mieter aufgebracht. Dafür wurden 21.000 Wohnungen saniert, 19.000 davon im Ostteil der Stadt.

Der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg Klaus Nicklitz vermutet, daß diese Vertragsgestaltung mit den ungeklärten Eigentumsverhältnissen zusammenhängt. »Wenn ein Haus an einen Alteigentümer zurückgeht, kann der von der Wohnungsbaugesellschaft nicht verpflichtet werden, dem Mieter Einbauten zu ersetzen«, meinte er. Der Justitiar der Senatsbauverwaltung, Johannes Rosenkranz, bestätigte, daß man wegen dieses Problems mit den Gesellschaften in Verhandlungen sei. Die Wohnungsbaugesellschaften würden jedoch eigenverantwortlich geführt. Eva Schweitzer