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Gegen private Arbeitsvermittlung

■ Der DGB kritisiert in Genf den Plan der Bundesregierung, das Arbeitsvermittlungsmonopol zu brechen/ Weniger Chancen für Arbeitslose und Abbau von Qualifizierungsmaßnahmen befürchtet

Genf (taz) — Die stellvertretende Vorsitzende des DGB Ursula Engelen-Kefer kritisierte gestern in Genf den Plan der Bundesregierung, das internationale Abkommen, das die private Arbeitsvermittlung eindämmen soll, zum 17. Juli 92 aufzukündigen. Die Absicht der Koalition war am Dienstag letzter Woche bekanntgeworden — just zum Auftakt der Genfer Jahresversammlung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

Im Rahmen der IAO wurde die Konvention 1949 von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen vereinbart. Mit Schreiben vom 4. Juni forderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den DGB und die Arbeitgeberverbände auf, bis zum 17. Juni ihre Haltung zu der Kündigungsabsicht mitzuteilen. In der offiziellen Stellungnahme des DGB wird die Kündigung als „nicht notwendig“ zurückgewiesen. Die von der Regierung im Schreiben vom 4. Juni verlangte „uneingeschränkte Öffnung“ der Arbeitsvermittlung für Führungskräfte der Wirtschaft erfordere keine Kündigung der Konvention, sondern lasse sich auch „als Ausnahme regeln“, wie in dem IAO-Abkommen ausdrücklich vorgesehen.

Der DGB befürchtet, daß bei einer Kündigung private Vermittler in weite Teile des Arbeitsmarktes vordringen. Dabei würden mittelfristig Arbeitslose, um deren Vermittlung sich die Bundesanstalt vorrangig kümmert, noch weniger Chancen haben. Auch die durch die Arbeitsämter vermittelten Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fielen dann weg. Im Arbeitsministerium heißt es, dies sei nicht beabsichtigt und die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt erfolge nur „vorsorglich“, weil sie nach den IAO-Statuten dann erst wieder im Juli 2001 möglich sei.

Engelen-Kefer nannte dies gegenüber der taz eine „scheinheilige Behauptung“. Tatsächlich stehe hinter der Kündigungsabsicht der Plan von Wirtschaftsminister Möllemann und der FDP, die Arbeitsvermittlung „aus ordnungspolitischen Gründen“ zu deregulieren. Die stellvertretende DBG-Vorsitzende wies die Behauptung des Arbeitsministeriums zurück, auch das Internationale Arbeitsamt habe in Vorlagen für die derzeitige IAO-Jahrestagung die Aufkündigung der Konvention angeregt. Tatsächlich wird in dem entsprechenden Dokument, auf das sich das Ministerium beruft, lediglich empfohlen, die IAO-Jahresversammlung 1994 solle sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie seit 1949 aufgetretene neue Erscheinungen auf den Arbeitsmärkten — zum Beispiel die Leiharbeit — von einer internationalen Vereinbarung erfaßt werden können.

Besorgt äußerten sich in Genf auch Gewerkschafter anderer Staaten, zum Beispiel Schwedens und Finnlands, die von einer Kündigung durch die deutsche Regierung eine Unterstützung ähnlicher Erwägungen ihrer Regierungen befürchten. Andreas Zumach

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