Drohender Eigenbedarf

■ Bundesländer gegen Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und Eigenbedarfskündigungen

Des einen Freud, des anderen Leid: Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kann den bisherigen Mieter per Eigenbedarf kündigen und zwar nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach der Umwandlung. In Berlin gibt es deshalb jährlich 2.000 Prozesse, die Zahl der Eigenbedarfskündigungen dürfte weit höher sein.

Deshalb verweigern derzeit die meisten Kommunen die Umwandlung von Altbauwohnungen: Sie stellen die dazu nötige sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht aus, da eine Altbauwohnung den notwendigen Anforderungen an Schall- und Feuerschutz nicht genüge. Diese Praxis wird aber womöglich durch ein Urteil des gemeinsamen Senats von Bundesverwaltungsgerichts und Bundesgerichtshof untersagt, das im Juli erwartet wird.

Nun hat Hamburg einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Nach diesem sollen die derzeit praktizierten strengen Anforderungen an die Abgeschlossenheit einer Wohnung zum Gesetz werden und somit weiterhin gelten. Dieser Antrag wurde im Bundesrat angenommen und dem Bundestag zugeleitet, fand bislang dort aber keine Mehrheit.

Auch das Land Berlin wird einen Antrag zum Schutz von Mietern in Eigentumswohnungen in den Bundesrat einbringen. So soll Eigebedarf gegenüber Mietern, die zum Zeitpunkt der Umwandlung in der Wohnung lebten, grundsätzlich ausgeschlossen werden. Weiter soll bei Verdacht auf vorgetäuschtem Eigenbedarf — was bei gut der Hälfte solcher Kündigungen der Fall ist — die Beweislast umgekehrt werden. Wenn der Vermieter die gekündigte Wohnung doch nicht bezieht, soll er beweisen müssen, daß er den Eigenbedarf nicht vorgetäuscht hat, andernfalls ist er schadensersatzpflichtig. Dieser Antrag von CDU und SPD im Abgeordnetenhaus wird möglicherweise noch nachgebessert. Die AL schlug vor, Eigenbedarf bei ehemaligen Sozialwohnungen, in Gebieten mit Wohnungsnot und bei Menschen über 65 Jahren auszuschließen. Über diesen verbesserten Antrag wird nächsten Mittwoch um 16.00 Uhr im Bauausschuß des Abgeordnetenhauses beraten. esch