Große Ostwohnung kostet extra

■ Ostberliner MieterInnen, die eine größere Wohnung mieten, als sie nach ihrem Wohnberechtigungsschein dürfen, müssen einen Ausgleich an die Landeskasse zahlen

Berlin. Ost-Berlins Mieter werden vom Bausenator unter Berufung auf eine zweifelhafte Rechtsgrundlage zu einer Ausgleichszahlung herangezogen, wenn sie mehr Räume mieten wollen, als sie es nach ihrem Wohnberechtigungsschein (WBS) dürfen. Entsprechende Informationen der Alternativen Liste und der Berliner MieterGemeinschaft bestätigte der zuständige Mitarbeiter der Senatsbauverwaltung, Glätzer. Demnach wird es seit März dieses Jahres Ostberliner Mietern, die solch eine größere Wohnung mieten wollen, zur Auflage gemacht, drei Mark pro Quadratmeter des jeweils kleinsten Zimmers der Wohnung zahlen. Das Geld wird von den Wohnungsämtern der östlichen Bezirke eingetrieben und geht — analog zur Fehlbelegungsabgabe — an die Landeskasse, so Glätzer. Für den einzelnen Mieter entstehen auf diese Weise Kosten zwischen 40 und 60 Mark im Monat. Das Verfahren werde in den Westbezirken ebenfalls angewandt, wenn es um Sozialwohnungen gehe.

Im Unterschied zum Westen sind die belegungsgebundenen Wohnungen in Ost-Berlin aber aus rechtlichen Gründen keine Sozialwohnungen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Ausgleichszahlung ist das für den Osten geltende Belegungsrechtsgesetz. Nach diesem darf das Wohnungsamt einen Ausgleich verlangen, wenn ein Wohnungsbewerber vom WBS freigestellt wird. So ein Ausgleich könne, so Glätzer, auch eine monatliche Zahlung sein.

Das bezweifelt jedoch die baupolitische Sprecherin der AL, Elisabeth Ziemer. Zudem sei es ein Unding, daß der Bausenator eine derartige Verordnung am Parlament vorbei erlassen habe. Auch die Wohnungsbaugesellschaften der Ostbezirke sind darüber verärgert. So hat die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain Widerspruch eingelegt. Die Ausgleichszahlung führe, so deren Sprecherin Birgit Stölzer, zu Ungerechtigkeiten. Denn große Altbauwohnungen würden für viele Mieter zu teuer. Man könne die Wohnung aber auch nicht an Besserverdienende vermieten, weil der Ausstattungsstandard zu gering sei. esch