Frauen benachteiligt

■ Niedersachsens Frauenministerin Waltraut Schoppe: „Spielräume für Frauen im Ausländerrecht nutzen“

Hannover (taz) — Das bundesdeutsche Ausländergesetz, das seit Anfang letzten Jahres gilt, trägt der spezifischen Situation von ausländischen Frauen und Mädchen in keiner Weise Rechnung — so drückte es gestern die niedersächsische Frauenministerin Waltraud Schoppe aus. Um wenigstens einige der im Gesetz festgeschriebenen Punkte abzumildern, hat die grüne Ministerin jetzt per Rechtsgutachten ausloten lassen, ob sich wenigstens in den immer noch ausstehenden Verwaltungsvorschriften die Fraueninteressen berücksichtigen lassen.

Für ausländische Mädchen will die Frauenministerin etwa das „Recht auf Wiederkehr“ großzügig ausgelegt wissen. Bisher erlaubt dieses Recht ausländischen Jugendlichen, die in der Bundesrepublik aufgewachsen sind, nur dann eine Rückkehr in die Bundesrepublik, wenn sie mindestens acht Jahre hier gelebt und davon sechs Jahre in die Schule gegangen sind. Eine Rückkehr der jungen Frauen in die Bundesrepublik sei nur möglich, wenn sie den Antrag auf Wiederkehr in die Bundesrepublik vor dem 21. Lebensjahr gestellt hätten. Alle ausländischen Mädchen, die gegen ihren Willen in ihre Heimat zurückkehren müssen, so verlangt Waltraud Schoppe daher, müßten als „Härtefälle“ eingestuft werden. Eine großzügige Auslegung der Härtefallregelung verlangt Waltraud Schoppe auch beim Nachzug von Mädchen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Das Ausländergesetz gibt nur Kindern bis zu 16 Jahren das Recht, zu ihren Eltern zu ziehen, wenn diese in der BRD leben. Diese Regelung ist nach Ansicht von Frau Schoppe gerade für junge Frauen in arabischen Ländern diskriminierend, wenn diese ihre dortigen Betreuungspersonen verlieren. Da in diesen Ländern ein selbständiges Leben für junge Frauen kaum möglich ist, verlangt Waltraud Schoppe, hier über die Härtefallklausel zumindest für die 16- bis 18jährigen den Weg in die Bundesrepublik zu öffnen. ü.o.