Abtreibungsdebatte

■ Keine Einigung über Abstimmungsverfahren

Berlin (taz) — Die gestrige, voraussichtlich letzte Sitzung des Sonderausschusses zum §218 gestaltete sich, entgegen den Erwartungen von SPD und FDP, zu einem Debakel. Der Ausschuß war nach dem Einigungsvertrag eingesetzt worden, um einen mehrheitsfähigen Entwurf für die Reform des Abtreibungsrechts auszuarbeiten. Am gestrigen Vormittag kam es im Ausschuß zu einem heftigen Streit um den Abstimmungsmodus im Bundestag, der die Endberatung der sieben vorliegenden Anträge verzögerte. Bis Redaktionsschluß war nicht klar, ob es im Sonderausschuß überhaupt noch zu einer Abstimmung über alle sieben vorliegenden Entwürfe kommen sollte. Voraussichtlich soll nun am 25. Juni im Bundestag über alle bisher vorgestellten Gesetzesentwürfe zum §218 abgestimmt werden.

Eine Abstimmung im Sonderausschuß wurde von der CDU- Fraktion als Vorabstimmung abgelehnt. Zur Begründung hieß es, es müsse jeder Anschein vermieden werden, daß über das Abstimmungsverfahren Einfluß auf die Entscheidung der einzelnen Abgeordneten genommen werde.

Gestern Mittag verständigten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen dann darauf, das endgültige Verfahren bei der Abstimmung im Bundestag erst Anfang kommender Woche genau festzulegen. Nach der Vereinbarung der Fraktionsspitzen soll darüber am Montag und Dienstag kommender Woche in den Fraktionen noch beraten werden. Der Sonderausschuß soll alle Anträge an den Bundestag überweisen. Einmütig ist man in den Fraktionsführungen der Meinung, daß der überparteiliche Gruppenantrag von SPD, FDP und Teilen der CDU, der eine Fristenregelung mit Beratungspflicht vorsieht, in der Endabstimmung des Bundestages eine faire Erfolgschance erhalten soll. Vermutlich wird er der letzte Gesetzesantrag sein, über den am 25. Juni abgestimmt wird, wenn — wie erwartet — alle anderen Anträge zuvor keine Mehrheit erhalten werden. flo