Union will gegen Fristenlösung klagen

■ Uta Würfel (FDP): Gruppenantrag zu 218-Reform wird sich durchsetzen

Bonn (afp/taz) — Die CDU/CSU- Fraktionsspitze will in Karlsruhe Verfassungsklage erheben, wenn sich bei der Reform des Abtreibungsrechts der parteiübergreifende Gruppenantrag für eine Fristenlösung durchsetzt. Die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Maria Michalk sagte, nach dem Parlament müsse erst der Bundesrat zustimmen. Dort seien auch nicht alle Länder für den Gruppenantrag, „denn der kostet eine Menge Geld“. Ansonsten „werden wir das Bundesverfassungsgericht anrufen und die Rechtmäßigkeit des Gruppenantrags prüfen lassen“, betonte Michalk.

Nach Überzeugung der stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Uta Würfel wird sich der Gruppenantrag spätestens in der dritten Lesung im Bundestag durchsetzen. Dann genüge eine einfache Mehrheit, sagte Würfel. „Wenn dann das Indikationenmodell der CDU in Konkurrenz zum Gruppenantrag abgestimmt wird, werden wir es schaffen.“ Der Bundestag will am Donnerstag in einer ganztägigen Sitzung in Bonn über die Reform des Abtreibungsrechts entscheiden. Dem von SPD und FDP ausgehandelten Gruppenantrag zufolge, der auch von einigen CDU-Abgeordneten unterstützt wird, soll eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben, wenn sich die Frau vorher beraten läßt.

Länder und Gemeinden werden in dem Gruppenantrag verpflichtet, vom 1. Januar 1996 an für Kinder ab drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten. Für Kinder unter drei Jahren müßten „nach Bedarf“ Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Diese Aufforderung an Länder und Gemeinden sei „rechtsverbindlich“, betonte Würfel. Sie rechnet dennoch mit einer Mehrheit im Bundesrat: „Wir sind SPD-regierten Ländern insofern gefolgt, daß wir einen Stufenplan zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Gruppenantrag verwirklicht haben. Deshalb gibt es den Rechtsanspruch erst ab 1.1. 1996.“