SPD zieht den Blauhelm über

■ Sozialdemokraten legen ihren Gesetzentwurf über Blauhelme-Einsätze der Bundeswehr vor

Bonn (taz) — Die SPD will durch eine Grundgesetzänderung die Teilnahme der Bundeswehr an Blauhelmmissionen der UNO ermöglichen. Eine deutsche Beteiligung an Kampfeinsätzen soll jedoch strikt ausgeschlossen werden. Nur unter dieser Voraussetzung, so der SPD- Rechtspolitiker Jürgen Meyer und Außenpolitiker Norbert Gansel bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs der Fraktion, seien die Sozialdemokraten bereit, an einer Verfassungsänderung mitzuwirken.

Anders als Teile der Union ist die SPD der Ansicht, daß auch Blauhelmeinsätze von der Verfassung nicht gedeckt sind und das Grundgesetz dafür geändert werden muß. Zudem soll der Bundestag jeder Mission zustimmen. Einsätze wie die kürzliche Entsendung der Sanitätssoldaten nach Kambodscha bewegen sich demnach in einer „verfassungsrechtlichen Grauzone“. Kommt es zu keiner Verfassungsänderung, müsse die Bundesregierung bei künftigen Einsätzen mit einer Verfassungsklage rechnen.

Ob sich die Erwartung der beiden SPD-Politiker erfüllt, mit den Regierungsparteien auf Grundlage der SPD-Vorschläge zu einer Vereinbarung zu kommen, ist jedoch zweifelhaft. Insbesondere die Unionsfraktion fordert die SPD seit geraumer Zeit auf, einer Verfassungsänderung zuzustimmen, die ncht nur Blauhelmeinsätze, sondern Kampfeinsätze ermöglicht. Auch das Angebot von Verteidigungsminister Volker Rühe, zunächst die Frage der Blauhelmmissionen zu regeln, soll die Verfassung für mögliche Kampfeinsätze offen halten.

Der SPD-Antrag sieht eine Neufassung von Artikel 87a vor. Darin soll festgelegt werden, daß deutsche Soldaten außer zur Verteidigung des eigenen Landes und im Rahmen von Bünndnisverpflichtungen nur an friedenserhaltenden Maßnahmen teilnehmen dürfen, für die eine Aufforderung des UNO-Generalsekretärs, ein Beschluß des UN-Sicherheitsrates und die Zustimmung der am Konflikt beteiligten Staaten erforderlich seien. Nur Berufs- und Zeitsoldaten, so die SPD, dürften auf freiwilliger Basis an solchen Einsätzen beteiligt werden. Durch eine Ergänzung von Grundgesetzartikel 24 will die SPD die Möglichkeit einer deutschen Beteiligung an Kampfeinsätzen ausdrücklich ausschließen.

Der Gesetzentwurf entspricht den Beschlüssen des Bremer Parteitags. Ob der gestern vorgelegte Gesetzentwurf das letzte Wort der SPD zu UNO-Einsätzen der Bundeswehr bleibt, ist nicht nur wegen des Drucks aus der Union unwahrscheinlich. Erst am Montag hatte Norbert Gansel erklärt, daß eine Beteiligung der Bundeswehr an UNO- Kampfeinsätzen in ferner Zukunft nicht auszuschließen sei. Das Aufleben nationalistischer Bewegungen könnte solche Einsätze notwendig machen. tb