TRINKWASSERQUALITÄT IN OSTDEUTSCHLAND BLEIBT VORERST SCHLECHT

Ausnahmeregelung für neue Länder

Berlin (dpa) — Experten fürchten, daß bis 1995 die Trinkwasserqualität in Ostdeutschland nicht auf den westdeutschen Standard gebracht werden kann. Da der Bund sich aus der Sanierung der Trinkwasserversorgung in den neuen Bundesländern zurückziehen wolle, würden die finanzschwachen ostdeutschen Länder, die laut Grundgesetz für die Trinkwasserversorgung zuständig sind, stärker in die Pflicht genommen.

So werde sich eine Modernisierung, deren Kosten auf etwa 30 Milliarden Mark geschätzt werden, erheblich verzögern. Ohne Geldzuwendung vom Bund und ohne Engagement der Länder ist eine Sanierung im Sinne der bundesdeutschen Trinkwasserverordnung und dem EG-Recht bis Ende 1995 nicht zu schaffen. Bis dahin hat die EG-Kommission in Vorschriften zur Trinkwasserqualität Ausnahmeregelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR zugelassen. Grenzwertüberschreitungen, die in einigen der bislang 431 untersuchten Wasserversorgungsanlagen von der BGA- Fachkommission „Soforthilfe Trinkwasser“ festgestellt wurden, seien nur für diese Übergangszeit tolerabel. Sollten jedoch die EG- Grenzwerte ab 1995 nicht eingehalten werden, „kann man sich nach fünfjähriger Kenntnis der Situation schlecht auf einen Notfall berufen“, heißt es im Umkreis der Fachkommission. Eine Klage der EG gegen die Bundesrepublik wäre mit Sicherheit zu erwarten.

Die ostdeutschen Fachleute in der Fachkommission „Soforthilfe Trinkwasser“ haben gerade erst den Bund auf seine finanzielle Verantwortung hingewiesen. Die Probleme liegen aber nicht nur in Bonn. Wie der Sekretär der Kommission sagte, gibt es in den ostdeutschen Kommunen „eine Kosten-, aber keine Qualitätsdiskussion“.