REISENOTIZEN ... DIE TAZ FLIEGT DRÜBER

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Mit Pussi und Lumpi unterwegs. Wer seine Vierbeiner nicht von seinen Nachbarn versorgen lassen oder ins Tierheim bringen will, sollte folgendes beachten: Bei Einreise in die meisten EG-Länder genügt der internationale Impfausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. In Norwegen, Schweden, Großbritannien und Irland gelten für Hunde und Katzen mehrmonatige Quarantänebestimmungen, was einem Einreiseverbot gleichkommt. Für Österreich, Spanien, die Schweiz ist eine Gesundheitsbescheinigung des praktizierenden Tierarztes notwendig. Einige osteuropäische Länder (Ungarn, CSFR, Polen, GUS) fordern eine amtstierärztliche Bescheinigung über die Seuchenfreiheit des Tieres und des Territoriums. Informationen über Einreisebedingungen in außereuropäische Länder geben die jeweiligen Konsulate.

Hohe Durchfallquote im Urlaub. Das 1983 gegründete Centrum für Reisemedizin gibt statistisch bekannt: Jeder fünfte Fernreisende wird vom „flotten Otto“ heimgesucht, jeder zehnte von Verstopfungen geplagt. Den Tripper fängt sich einer von 900 ein, einer von 5.000 erkrankt an Malaria. Die Gefahr, sich einen Cholera- Virus zu holen, ist verschwindend gering: 1:900.000. Gesundheitsbewußte Urlauber können für 15 Mark — der Prophylaxe halber — den „Reise-Gesundheitsbrief“ mit aktuellen Tips zu jedem Zielgebiet anfordern bei: Centrum für Reisemedizin, Graf-Recke-Straße 2, 4000 Düsseldorf, Telefon: (0211) 991155-0.

Bargeldlos rund um den Globus telefonieren. Ab sofort können abgebrannte Globetrotter den Deutschland-Direkt-Dienst der Telekom in gegenwärtig 21 Ländern nutzen: ohne Bargeld, ohne Verständigungsprobleme, ohne Abrechnungsprobleme. Wie bei einem R-Gespräch übernimmt der angerufene Teilnehmer die Kosten des Telefonats. Hat der Anrufer im Ausland eine „TeleKarte“ (oder Berechtigungskarte für den Mobilfunk der Telekom), kann er die Kosten auch über die eigene Telefonrechnung begleichen. In diesem Fall will der Operator ein vorher vereinbartes Kennwort und die Kartennummer wissen. Wer den Deutschland-Direkt-Operator in Frankfurt anrufen will, muß die jeweilige Rufnummer (von Land zu Land unterschiedlich) kennen: Wer von Frankreich aus nach Deutschland anruft, wählt die 19-0049. In jedem guten Fernmeldeamt und in Telekomläden erhält man die Operator-Rufnummern der übrigen Länder.

Riskante Schnäppchen. „Verkaufe Rückflug Frankfurt-Atlanta für 400 Mark“. Bei solchen spottbilligen Tickets, in den Reiseteilen der Tageszeitungen zuhauf feilgeboten, handelt es sich um spezielle Sondertarife, bei denen Hin- und Rückflug gebucht werden müssen (Flieg & Spar-, Holiday oder Charter-Flugscheine). Diese sind immer auf den Namen des Käufers ausgestellt und damit nicht übertragbar. Wer unter falschem Namen fliegt, hat bei Verlust des Gepäcks keinen Anspruch auf Ersatz. Im Fall eines Unfalls (laut „Warschauer Abkommen“ von 1929 müssen die Fluglinien bei Tod oder Körperverletzung pro Nase bis zu 75.000 US-Dollar Schadensersatz löhnen) bekommt nur der etwas erstattet, dessen Name das Ticket ziert.