Keine ambulanten Behandlungen

■ Weiterhin Sparkurs für Kliniken/ Weniger Studienanfänger in der Medizin rechtlich?

Mitte. Der Senat hat eine neue Sparidee für die Uni-Kliniken. Künftig soll die Zahl der dort ausgeführten ambulanten Behandlungen deutlich abgesenkt werden, teilte gestern Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) mit. Der zuvor vom Senat gefällte Haushaltsbeschluß für das Jahr 1993 sieht nicht die jüngst wieder diskutierte gänzliche Schließung einer der drei Uni-Kliniken vor.

Von der Rücknahme der Behandlung und Betreuung ambulanter PatientInnen wäre die Charité betroffen. 221.000 Patienten wurden dort letztes Jahr ambulant behandelt. Die Uni-Kliniken Steglitz und Rudolf Virchow hatten im Vergleich dazu 1991 knapp über 70.000 solcher Fälle. Erhardt konnte keine Angaben machen, wieviel Geld sich durch eine reduzierte Ambulanz einsparen ließe. Dazu müßten ihm erst die Ressorts Gesundheit und Soziales den Bedarf der Berliner Bevölkerung dafür beziffern.

Die Schließung des »Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde« an der Charité wurde gestern nicht beschlossen. Das Schicksal dieses Bereichs wird nun in die Hände einer Expertenkommission gelegt. Die aus Mitgliedern der Berliner Kliniken und auswärtigen ExpertInnen zusammengesetzte Kommission soll ein »arbeitsteiliges Verbundsystem« erarbeiten. Dies soll vor allem Doppelangebote vermeiden. Es bräuchte, sagte Manfred Erhardt, keine medizinische »Autarkie an jedem Klinikum«. An der grundsätzlichen Sparlinie für die Kliniken änderte sich nach der gestrigen Haushaltssitzung des Senats kaum etwas. Die Bettenzahl je Universitätskrankenhaus soll baldmöglichst bei 1.350 liegen, und die Kliniken müssen zusammen auch im Jahr 1993 eine Zuschußsperre von 50 Millionen Mark verkraften. Neuerdings will Erhardt nun auch die Studienanfängerzahlen in der Medizin zurückführen. Er hält dies trotz der Zuständigkeit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund rechtlich für möglich. cif