Angeklagter erschien nicht zum Prozeß gegen Skinheads

Frankfurt/Oder (dpa) — In Frankfurt/Oder hat am Mittwoch der Prozeß gegen fünf Skinheads begonnen, die im November 1990 den Angolaner Antonio Amadeu im brandenburgischen Eberswalde getötet haben sollen. Den Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren wird vorgeworfen, auf Amadeu mit einem Baseballschläger, einer Zaunlatte und den Fäusten eingeschlagen zu haben. Zwei Wochen nach der Tat starb das Opfer. Da einer der Hauptangeklagten zum Prozeß nicht erschien, begann die Verhandlung mit großer Verzögerung. Der Vorsitzende Richter Kamp erließ noch in der Sitzung Haftbefehl. Die Angeklagten waren mit etwa 50 weiteren Anhängern der Skinhead- und Heavy-Metal-Szene mit Messern, Schlagstöcken, Baseballschlägern und einer Schreckschußpistole durch Eberswalde gezogen. Sie wollten nach Aussage eines Beschuldigten im Prozeß „Neger aufklatschen“. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und nicht auf Totschlag, da den Skinheads ein bedingter Tötungsvorsatz bisher nicht nachzuweisen sei, sagte ein Justizpressesprecher. Es wird nicht ausgeschlossen, daß die Anklage auf Totschlag erweitert wird.